Die auf der Vergleichs- und Vermittlungsplattform dargestellten FMH.de-Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Etwaige Leistungsbeschreibungen auf der Vergleichs- und Vermittlungsplattform von FMH.de haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Verträge, die über Informationen auf FMH.de initiiert werden, kommen ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande. Für die Finanzierungsverträge gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners, sei es ein Finanzinstitut oder ein Finanzvermittler. Wählt der Vertragspartner einen Finanzvermittler aus, kommt der Vermittlungsvertrag ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und dem vertragsschließenden Vermittler zustande. Für den Vermittlungsvertrag gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Vermittlers. FMH ist reiner Informations- und Kontakt-Vermittler. Die bei den jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten dargestellten Angebote (Prozentsätze, Beträge, Zeiten, etc.) basieren auf Angaben der jeweiligen Finanzierungspartner und werden automatisiert mathematisch berechnet. Die angegebenen Informationen sind, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, keine verbindlichen Vertragsangebote von Finanzierungspartnern.
FMH ist weder Vertreter seiner Finanzierungspartner noch an der jeweiligen Leistungserbringung beteiligt.
FMH bewertet darüber hinaus die Beratungsleistung von Baufinanzierungsvermittlern. Dafür wurde ein Kriterienkatalog entwickelt mit Vorgaben, welche die Vermittler – ob Einzelberater oder Vermittlerunternehmer – erfüllen müssen, um eine Aussage „Geprüft und gecheckt von der FMH-Finanzberatung“ führen zu dürfen. Die Prüfungskriterien werden nicht veröffentlicht, sind aber den geprüften Unternehmen bekannt. Sie dienen neben der Überprüfung der digitalen Angebote vor allem dazu, die Service- uns Beratungsleistung für den Vertragspartner zu überprüfen. Wollen Finanzierungsvermittler das Beurteilungsergebnis auch werblich nutzen, ist eine gesonderte Vergütung zu bezahlen. Die erfolgte positive Beurteilung wird jährlich gecheckt, ob die Vorgaben laut Kriterienkatalog noch Bestandteil der Kundenberatung und Betreuung sind. Wird innerhalb eines Jahres festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen gegen den Kriterienkatalog und gegen die dadurch vielleicht erhaltene Aussage im großen Umfang verstößt, kann die erfolgte Beurteilung auch wieder entzogen werden.