AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der FMH-Tools sowie sonstiger Leistungsangebote auf der Webseite (AGB)

I. Geltungsbereich

  1. Die FMH-Finanzberatung e.K (nachfolgend „FMH“) betreibt eine internetbasierte Vergleichs- und Vermittlungsplattform, wobei sie ihren Vertragspartnern unter anderem zahlreiche Zinsvergleiche, Tools sowie Rechner zur Verfügung stellt und ihren Vertragspartnern die Nutzungsmöglichkeit weiterer Leistungsangebote – wie z.B. die Bankenbewertung oder die die Teilnahme an Wettbewerben oder Auszeichnungen – einräumt (nachfolgend „FMH-Leistungen“). Die FMH-Leistungen richten sich einerseits an Verbraucher („FMH.de – Leistungen“) und andererseits an Unternehmen (nachfolgend „FMH X – Leistungen“).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Vertragspartner“). Sie gelten ausdrücklich nicht im Rechtsverkehr des Verwenders mit einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  3. Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen, wird der Vertrag ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen. Abweichende AGB des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn FMH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn FMH ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
  4. FMH ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Schriftform bekannt gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zu-gang der Benachrichtigung, so gelten die geänderten Bedingungen als vom Vertrags-partner akzeptiert.
  5. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von FMH maßgeblich.

II. Angebote und Leistungsbeschreibungen

Die auf der Vergleichs- und Vermittlungsplattform dargestellten FMH.de-Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Etwaige Leistungsbeschreibungen auf der Vergleichs- und Vermittlungsplattform von FMH.de haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

Verträge, die über Informationen auf FMH.de initiiert werden, kommen ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande. Für die Finanzierungsverträge gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners, sei es ein Finanzinstitut oder ein Finanzvermittler. Wählt der Vertragspartner einen Finanzvermittler aus, kommt der Vermittlungsvertrag ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und dem vertragsschließenden Vermittler zustande. Für den Vermittlungsvertrag gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Vermittlers. FMH ist reiner Informations- und Kontakt-Vermittler. Die bei den jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten dargestellten Angebote (Prozentsätze, Beträge, Zeiten, etc.) basieren auf Angaben der jeweiligen Finanzierungspartner und werden automatisiert mathematisch berechnet. Die angegebenen Informationen sind, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, keine verbindlichen Vertragsangebote von Finanzierungspartnern.
FMH ist weder Vertreter seiner Finanzierungspartner noch an der jeweiligen Leistungserbringung beteiligt.

FMH bewertet darüber hinaus die Beratungsleistung von Baufinanzierungsvermittlern. Dafür wurde ein Kriterienkatalog entwickelt mit Vorgaben, welche die Vermittler – ob Einzelberater oder Vermittlerunternehmer – erfüllen müssen, um eine Aussage „Geprüft und gecheckt von der FMH-Finanzberatung“ führen zu dürfen. Die Prüfungskriterien werden nicht veröffentlicht, sind aber den geprüften Unternehmen bekannt. Sie dienen neben der Überprüfung der digitalen Angebote vor allem dazu, die Service- uns Beratungsleistung für den Vertragspartner zu überprüfen. Wollen Finanzierungsvermittler das Beurteilungsergebnis auch werblich nutzen, ist eine gesonderte Vergütung zu bezahlen. Die erfolgte positive Beurteilung wird jährlich gecheckt, ob die Vorgaben laut Kriterienkatalog noch Bestandteil der Kundenberatung und Betreuung sind. Wird innerhalb eines Jahres festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen gegen den Kriterienkatalog und gegen die dadurch vielleicht erhaltene Aussage im großen Umfang verstößt, kann die erfolgte Beurteilung auch wieder entzogen werden.

III. Leistungsumfang sowie Vergütung

Sofern nicht gesondert angegeben, ist die Nutzung der FMH-Leistungen für den Vertragspartner grundsätzlich unentgeltlich. Lediglich das Tool „Baufinanzierung mit einem Bausparvertrag“ ist kostenpflichtig. Die Bezahlung der gewünschten Auswertung wird über das Paymentangebot von PayPal abgewickelt. Im Rahmen dessen werden die PayPal Angaben für die Rechnungsstellung gespeichert, ohne weitere Inhalte zum Rechnerergebnis.

Darüber hinaus gelten hinsichtlich des von FMH geschuldeten Leistungsumfangs so-wie die hierfür zu entrichtender Vergütung die von dem Vertragspartner jeweiligen ge-schlossenen Kooperations- und/ oder Nutzungsvereinbarungen nebst dazugehörigen Anlagen.

IV. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die vertraglich getroffenen Vereinbarungen und die jeweiligen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragspartners Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer sowie digitaler Form – wie z.B. Vergleichsrechner, Tools, etc., behält sich FMH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, FMH erteilt dem Vertragspartner die schriftliche Zustimmung. Soweit ein etwaiger Vertrag zwischen FMH und dem Vertragspartner nicht zustande kommt, sind die überlassenen Unterlagen innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen zurückzugeben oder zu vernichten. Gleiches gilt hinsichtlich der überlassenen Unterlagen nach Beendigung des Vertrags.

Die Vertragsparteien erheben, speichern und nutzen personenbezogene Daten aus-schließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und geben diese nicht an Dritte weiter.

Jede Vertragspartei ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere auch gegenüber Kunden selbst verantwortlich und stellt die jeweils andere Vertragspartei von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung solcher Bestimmungen frei.

V. Datenschutz

Die Parteien handeln als getrennte für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezoge-ner Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) und sind für die Verarbeitung ihrer eigenen per-sonenbezogenen Daten voll verantwortlich.

FMH erhält Kenntnis darüber, an welchen Finanzierungspartner der Vertragspartner eine Anfrage richtet. Unter Umständen erhält FMH darüber hinaus Kenntnis vom Inhalt der Anfrage und darüber, ob der Vertragspartner eine Finanzierungsaussage erhält, einen Finanzierungs- (Vermittlungs-)Vertrag schließt und ob er eine Immobilie erwirbt. Die Kenntniserlangung dient der Durchführung der Kontaktvermittlung sowie einer et-waigen Abrechnung mit den Finanzierungspartnern.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von FMH näher geregelt.

VI. Haftungsausschluss

  1. Haftung dem Grunde nach
    FMH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei ein-facher Fahrlässigkeit haftet FMH nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  2. Haftung der Höhe nach
    Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung stets auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, so-weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet FMH stets unbeschränkt.
  3. Haftung bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit
    Die vorgenannten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie – soweit einschlägig – bei Verletzung einer Pflicht aus §§ 60 oder 61 VVG.
  4. Haftung von gesetzlichen Vertretern und Hilfspersonen
    Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs-gehilfen von FMH und insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitgliedern betreffend ihrer persönlichen Haftung.
  5. Haftung für eingestellte Daten

    • Fremdheit eingestellter Inhalte im Verhältnis zu FMH
      FMH legt Wert darauf, dass keine fremden Daten eingestellt werden, sondern alle übermittelten Daten zuerst von FMH überprüft werden und dann erst online gestellt werden. FMH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf der Plattform bereitgestellten Informationen, die FMH von Dritten erhält.
    • Keine Haftung für vermittelte Dienste und Leistungen
      Soweit FMH den Zugang zu Datenbanken oder Diensten Dritter vermittelt, haftet FMH weder für Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Datenschutz, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sowie die Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch den Vertragspartner erhaltenen Daten, Informationen und Programme. Als Vermittlung zum Zugang zur Nutzung gilt auch die automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf der Plattform. FMH haftet ebenfalls nicht für aus einem zwischen Nutzer/ Kunden und Finanzdienstleister vermittelten Vertrag resultierende Ansprüche einer Partei. Insbesondere ist FMH nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die aus diesem Vertrag erwachsen, verantwortlich und gibt insofern auf der Plattform auch keinerlei Zusicherungen oder Garantien über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der auf der Plattform dargestellten Angebotsvorschläge ab.
      FMH gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindliche Finanzdienstleister in dem gewählten Leistungssegment in die Darstellung der Angebote einzubeziehen. FMH gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Finanzdienstleister, mit dem der Nutzer einen Vertrag schließt. Die durch FMH zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Zusage, Garantie oder Zusicherung dar.
    • Haftungsfreistellung durch das Mitglied
      Der Vertragspartner stellt FMH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund fehlerhafter oder rechtswidriger Angaben des Vertragspartners gegenüber FMH geltend machen. Fehlerhafte Angaben sind auch solche, die durch Verstoß ge-gen die Prüfpflicht nach automatischer Vervollständigung oder Dateneingabe durch einen Bevollmächtigten entstanden sind. Bei Inanspruchnahme aufgrund fehlerhafter Angaben ist der Vertragspartner zur Kooperation mit FMH verpflichtet. Hierzu hat der Vertragspartner FMH unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche in Kenntnis zu setzen und FMH alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Rechtsverteidigung der FMH erforderlich sind. Für die FMH aufgrund einer notwendigen Rechtsverteidigung entstehenden Kosten haftet der Vertragspartner. Das gilt nicht, soweit der Vertragspartner die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
      Der Vertragspartner stellt FMH zudem von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Vertragspartners aufgrund von Werbeaussagen des Vertragspartners oder eines Gehilfen geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen würde. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt. Der Einwand, dass die Aussage berichtigt wurde, kann ausschließlich dann erhoben werden, wenn diese Berichtigung vor dem Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts zwischen FMH und dem Kunden erfolgte.

VII. Ausschluss der Aufrechnung

Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

VIII. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind die Vertragsparteien nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IX. Abtretungsverbot

Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Vertragspartner nur mit Zustimmung von FMH abtreten.

X. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist der Sitz von FMH

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vertragssprache ist deutsch. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen in ihrer Durchführung und Auslegung deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main, sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Verlegt der Vertragspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt nach Vertragsabschluss nach außerhalb Deutschlands oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für Klagen gegen den Vertragspartner Frankfurt am Main. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.

Stand: Juni 2023

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