Anschlussdarlehen: Das kostet die Abtretung der Grundschuld Grundbuchrechner kalkuliert auch Kosten für Löschung und Neueintragung
Notar- und Grundbuchkosten-Rechner der FMH-Finanzberatung zeigt.
–– Die meisten Bankkunden überschätzen die Kosten, die entstehen, wenn sie nach dem Ende der Zinsbindung das Anschlussdarlehen für ihre Immobilienfinanzierung bei einer anderen Bank abschließen. Gelegentlich werden sie in ihrem Zweifel vom Hausbanker unterstützt, der kein Geschäft verlieren will. Dabei sind die Kosten für eine Abtretung der Grundschuld sehr überschaubar, wie derSchon ein Anschlussdarlehen mit einem geringfügig niedrigeren Zinssatz kann dazu führen, dass der Kreditnehmer im Lauf der nächsten Jahre mehrere Tausend Euro spart. Demgegenüber fallen die Kosten, die selbst bei Löschung und Neueintragung bzw. bei Abtretung der Grundschulden entstehen, kaum ins Gewicht, wie das Tool „Grundschuldabtretung und Löschung“ unseres Notarkosten- und Grundbuchrechners zeigt.
Grundschuld kann leicht an andere Banken abgetreten werden
Die meisten Darlehen werden mittels Grundschuld abgesichert und sind daher sehr leicht an einen neuen Geldgeber abzutreten – sei dies nun in Gänze oder teilweise. Ist indes eine Hypothek eingetragen, was nur bei sehr wenigen Versicherern noch so gehandhabt wird, ist es ratsam, diese zu löschen statt sie an die neue Bank abzutreten. Das erspart einige Kosten und etlichen Aufwand.
Banker nutzen Kosten für Neueintrag gern zur Abschreckung
Zur Kalkulation der Kosten müssen in den Rechner lediglich die Beträge der neuen sowie der vorhandenen Grundschuld eingegeben werden. Nach dem Klick auf die Schaltfläche „Berechnen“ wird zunächst die Variante „Löschung der alten Grundschuld plus Neueintragung“ angezeigt, darunter folgt das Modell „Abtretung der gesamten Grundschuld“. Die erstgenannte Variante verursacht deutlich höhere Notar- und Grundbuchkosten, die so mancher Hausbanker gern zur Abschreckung nutzt. Weitaus günstiger kommt die Abtretung der gesamten Grundschuld oder von Teilen davon. So kostet die Abtretung einer Grundschuld in Höhe von 125.000 Euro lediglich 276 Euro – ein Betrag, der bereits durch minimal niedrigere Zinsen kompensiert wird.
Farbliche Differenzierung erleichtert den Überblick
In der Auflistung der Kosten sind die Grundbuchkosten in Blau, die Notarkosten in Schwarz dargestellt, um die Zuordnung zu erleichtern. Dass sich Notar- und Grundbuchkosten in der Darstellung mischen, liegt daran, dass wir die Entstehung der Ausgaben in ihrem chronologischen Ablauf darstellen wollten. Übrigens sind die einzelnen Kosten meist ein Vielfaches oder ein Teil der Ausgaben für die Grundbucheintragung. Je höher der Wert des Vorgangs, desto geringer fallen die prozentualen Kosten aus: So kostet die Abtretung von 100.000 Euro Grundschuld beim Grundbuchamt 207 Euro, die Abtretung von einer Million Euro aber „nur“ 778,50 Euro.
Banken unterstützen Anbieterwechsel finanziell
Zum Schluss vergleicht der Rechner beide Möglichkeiten miteinander. Dabei zeigt sich: Die Kosten einer Grundschuldabtretung sind deutlich geringer als die Ausgaben bei Löschung und Neueintragung und, bezogen auf die Zinsersparnis durch den neuen Geldgeber, fast vernachlässigbar. Einige Banken übernehmen sogar die anfallenden Grundbuchkosten bei einem Bankwechsel bis zu einem Betrag von 500 Euro – ein weiteres Argument für den Bankwechsel.
Autor: Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung