Bausparkassen müssen sich vor reinen Sparern schützen Soforteinzahlung des Mindestguthabens seltener möglich:
–– Die alten Bausparverträge verführen zum Sparen statt Bauen, die Darlehen werden nicht in Anspruch genommen – klar, dass die Bausparkassen reagieren müssen. Durch die Beschränkung alter Verträge und die Entwicklung neuer Tarife.
Wer ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen will, muss zunächst das vereinbarte Mindestguthaben ansparen – in der Regel 30 bis 50% der Bausparsumme. Schneller geht das natürlich, wenn Sonderzahlungen erlaubt sind oder gar die Soforteinzahlung des gesamten Mindestguthabens. Genau das ist bei einigen Bausparkassen nun nicht mehr möglich:
Alle Bausparkassen mit hohen Guthabenzinsen – mit oder ohne Bonus – haben die Soforteinzahlung des Mindestguthabens untersagt oder eingeschränkt. Der Grund:
Hohe Guthabenzinsen haben zwangsweise hohe Darlehenszinsen zur Folge. Darlehen mit Zinsen von 3,5 % und mehr nehmen die Sparer jedoch kaum noch in Anspruch. Sie verzichten auf das Darlehen – schließlich sind die Hypotheken der Banken ja gerade günstiger als die Bauspardarlehen!
Zudem sind hoch verzinste Altverträge zur attraktiven Sparform mutiert – alte Bausparverträge sind teils besser verzinst als jedes Tagesgeld- oder Festgeldkonto auf dem aktuellen Markt. Vielen Bausparern steht nach ihren alten Verträgen sogar ein Extrabonus zu, wenn sie auf das Bauspardarlehen verzichten.
Nehmen Bausparer ihre Bauspardarlehen allerdings nicht mehr in Anspruch, fehlen den Bausparkassen die Zinseinnahmen – das Bausparprinzip beginnt zu hinken.
Bausparkassen müssen reagieren, bevor das Bausparkollektiv Schaden nimmt
Bausparen als alternative, hoch verzinste Sparform – das können sich die Bausparkassen in dieser, jetzt bereits seit Jahren bestehenden Niedrigzinsphase, nicht mehr lange leisten.
Deshalb müssen sie die alten Verträge beschränken und die neuen anpassen, damit das Bausparen wieder buchstäblich zum Produkt wird, um “für den Bau zu sparen”.
Was sich für alte und neue Bausparverträge ändert
Viele Bausparkassen haben die Soforteinzahlung bei alten, hoch verzinsten Bausparverträgen untersagt und obendrein die monatliche Besparung auf den Regelsparbetrag begrenzt.
Bei neuen Bausparverträgen dagegen sind schnelle Besparung und sogar hohe Einmalzahlungen meist weiterhin möglich – denn die neuen Tarife sind mit geringen Guthabenzinsen von 0,25 bis 1,25 Prozent ausgestattet, die Bonuszahlung bei Darlehensverzicht wurde gestrichen oder restriktiver und auf einzelne Jahre der Gutschrift begrenzt.
Konkretes Beispiel: Die Debeka Bausparkasse hat ihren Uraltvertrag mit 3% Guthabenszinsen geschlossen und für Altverträge strenge Besparungsvorgaben eingeführt.
In den neuen Tarif ist bereits einkalkuliert, dass wir in Deutschland vermutlich noch viele Jahre mit den aktuellen, niedrigen Anlagezinsen leben müssen:
Mit 1,25% ist der neue Bauspartarif zwar weiterhin relativ hoch verzinst, für reine Geldanleger ist der Vertrag jedoch trotzdem weniger attraktiv – denn Kunden, die das Mindestguthaben sofort einzahlen, dürfen anschließend nur maximal die Regelsparrate von drei Promille pro Monat leisten.