Bausparen Gebühren
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Frankfurt 02.05.2014 –– Kein Verbraucher zahlt gern Gebühren, das haben auch die Bausparkassen erkannt. Doch spielt die Abschaffung der Darlehensgebühr und Kontoführungsgebühr dem Bausparer tatsächlich in die Finanzierungskarten, oder wird hier clever geblufft?

Abschlussgebühr, Kontoführungsgebühr, Darlehensgebühr, Gebühr für die Vertragszusammenlegung: Bausparen, das Eldorado der Gebühren – zumindest bis vor nicht allzu langer Zeit. Doch dann begann die Kehrtwende. Zwar wurde die Erhebung der Abschlussgebühr vom BGH als rechtens abgesegnet, dennoch fielen einige unbequeme Urteile wie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, die Bearbeitungsgebühr für Kredite sei unzulässig oder das BGH-Urteil gegen die Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten.

Das war 2011. Lange Zeit schien es, als würden sich die Bausparkassen davon unbeeindruckt zeigen. Es sei ja noch gar kein BGH-Urteil gefallen, hieß es zum einen Entscheid, das Urteil spräche nicht explizit von Bauspardarlehen, zum anderen. Doch wenn man sich die Bausparlandschaft heute ansieht, fällt auf, dass es kaum noch Tarife mit „Gebühren“ gibt. Denn ganz gleich, wie die Gerichte urteilen: Die letzte Instanz ist der Verbraucher. Und der will nun mal, auch sensibilisiert durch Medien und Verbraucherschützer, keine Gebühren zahlen. Weshalb sollte er auch eine Darlehensgebühr beim Bausparvertrag in Kauf nehmen, wenn die Bearbeitungsgebühr für Kredite bei Banken abgeschafft wurde?

Bausparkassen bewegen sich – doch wohin geht der Trend?

Es blieb den Bausparkassen also nichts anderes übrig, als sich dem neuen Trend anzupassen. Das Ergebnis: Im Bausparvertrags-Vergleich der FMH-Finanzberatung findet sich heute tatsächlich keine Bausparkasse mehr, die eine Darlehensgebühr verlangt. Wer nun einen Punktsieg für den Verbraucherschutz feiern will, wird allerdings enttäuscht. Denn günstiger wird’s für den Kunden deshalb nicht.

Zwar gibt es keine Darlehensgebühr mehr in den Tarifen, dafür taucht das Agio plötzlich wieder auf. Das Agio ist ein so genanntes Aufgeld, das den Darlehensbetrag um zwei Prozent erhöht: Man erhält 100 Prozent Darlehen, muss aber 102 Prozent verzinst zurückzahlen. Deshalb fließt das Agio auch in die Berechnung des Effektivzinses ein.

Was bedeutet das konkret? Wie beeinflusst das Agio den Effektivzins?

Da der Effektivzins beim Bausparen auch von Besparungsgrad und Tilgungshöhe abhängt, ergibt die Effektivzinsberechnung bei Bausparkassen selten einen eindeutigen Effektivzins. Deshalb ist auch die Auswirkung des Agios nicht leicht zu bestimmen.

Bei einem Bankdarlehen mit drei Prozent Zinsen, vier Prozent Tilgung und einer Zinsbindung von 15 Jahren fest ergäbe sich ein Effektivzins von 3,04 Prozent. Würde man hier ein Agio von zwei Prozent erheben, würde sich der Effektivzins auf 3,29 Prozent erhöhen. Tatsächlich können wir im Bausparvergleich eine Erhöhung des Effektivzinses von etwa 0,25 Prozent feststellen, wenn eine Bausparkasse mit zwei Prozent Agio operiert.

Nach unserer Kenntnis arbeitet die Wüstenrot Bausparkasse bei drei von fünf Tarifen mit zwei Prozent Agio, auch einige LBS Bausparkassen haben das Agio wieder eingeführt – die LBS West bei sieben von acht Tarifen, die LBS Rheinland-Pfalz zumindest bei einem Tarif.

Man könnte also sagen: Die Darlehensgebühr wurde gestrichen und durch eine neue Gebühr ersetzt, die eben nicht mehr Gebühr, sondern etwas feiner „Agio“ heißt.

Alter Inhalt, neues Etikett: Bausparkassen kommen weiterhin auf ihre Kosten

Eine andere Möglichkeit, eventuelle Verluste auszugleichen, ist die BHW gegangen: Hier wurde bei drei von vier Tarifen die Abschlussgebühr auf 1,6 Prozent angehoben, mit der Begründung, dafür fielen schließlich die jährlichen Kontoführungsgebühren von 12 Euro weg und auch andere Gebühren würden nicht mehr erhoben.

Bei Bausparsummen unter 40.000 Euro lohnt sich diese erhöhte Abschlussgebühr für den Bausparer tatsächlich, wenn man die Barwertbetrachtung außer Acht lässt und eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren unterstellt. Auf der anderen Seite haben auch die meisten anderen Bausparkassen die Kontoführungsgebühr gestrichen – und zwar ohne andere pauschale Gebühren zu erhöhen.

Nur noch drei Bausparkassen finden sich in den Datenbanken der FMH-Finanzberatung, die nach wie vor Kontoführungsgebühren erheben (Badenia, Deutscher Ring und Wüstenrot, mit Kontoführungsgebühren von 9,20 bis 11 Euro pro Jahr).

Fazit: Der Trend geht eindeutig weg von Gebühren, die auch so heißen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass die Bausparkassen deshalb weniger verdienen, oder der Bausparer Kosten spart. Deshalb gilt nach wie vor: Der Gesamteffektivzins ist ein wichtiger Anhaltspunkt, um Bauspartarife richtig beurteilen und vergleichen zu können – neben den Gesamtkosten, die man für seinen Vertrag zu leisten hat.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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