Förderdarlehen und Baufinanzierung Zapfen Sie doch Ihr Bundesland an!
–– Die Immobilienfinanzierung wird teurer: In sechs Wochen sind die Zinsen für 15-jährige Baudarlehen um 0,5 Prozent gestiegen. Grund genug, in den Topf der zinsvergünstigten Förderdarlehen zu schauen – manche Bundesländer sind spendabel.
Von 1,6 hoch auf 2,1 Prozent, und von knapp 1,85 hinauf auf 2,4 Prozent – so stark sind die Zinsen für 15- und 20-jährige Baudarlehen seit Anfang Mai nach oben geklettert. Das erhöht deutlich die Kosten für alle, die jetzt oder in Kürze eine Immobilie finanzieren wollen. Da ist es gut zu wissen, dass nicht nur die allseits bekannte KfW, sondern auch die Bundesländer zahlreiche zinsvergünstigte Förderdarlehen ausgeben. Vorteil der öffentlichen Mittel für den Immobilienerwerb von Hessen, Sachsen & Co: Sie gewähren die Zinsrabatte nicht für spezielle Aktionen, sondern für den ganz normalen Wohnungsbau, wenn das Nettoeinkommen und die Familiengröße des Haushalts bestimmte Vorgaben erfüllen.
Alle Förderdarlehen in einer Datenbank
Eine erste Orientierung in der Frage, ob man zu den Begünstigten der Förderdarlehen zählt sowie über die verschiedenen Optionen liefert unser Rechner „Landes-Förderdarlehen“, in dem die zinsvergünstigten Kredite der Bundesländer hinterlegt sind. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern – sowohl beim Darlehensvolumen als auch bei den Einkommensgrenzen, bis zu denen gefördert wird.
Bayern hat die Spendierhosen an
Als großzügig gilt etwa Bayern. Dort hat eine Familie mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 3.500 Euro Anspruch auf ein Darlehen der Bayernlabo, das die ersten 15 Jahre lediglich 0,5 Prozent kostet. Dieses verbilligte Darlehen darf maximal 30 Prozent der Gesamtkosten Euro betragen. Gegenüber den Bankzinsen von durchschnittlich 2,15 Prozent bedeutet das eine echte Verbilligung: Bei 75.000 Förderdarlehen können Berechtigte innerhalb von 15 Jahren rund 18.000 Euro sparen.
Hessen fördert maximal 100.000 Euro
Etwas anders sieht es in Hessen aus. Dort können bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal 115.000 Euro mit einem solchen Darlehen gefördert werden. Auch ist die maximale Zinsbindung von zehn Jahren geringer als in Bayern und in der aktuellen Zinsphase damit eher zu kurz. Im Vergleich zu einem Bankdarlehen über 100.000 Euro ergibt sich so eine überschaubare Ersparnis zwischen 2.500 und 5.000 Euro, je nachdem, wie teuer die Finanzierung über das Kreditinstitut ausfällt. Übrigens gibt es auch einen Stadtstaat, der gar keine Förderdarlehen bietet: das notorisch klamme Bremen.
Sprechen Sie mit Landratsamt & Co!
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren Spielraum im jeweiligen Bundesland schnell und einfach auszuloten. Falls Sie für ein Förderdarlehen berechtigt sind und Interesse haben, fragen Sie beim Landratsamt, Bürgermeisteramt oder einer anderen zuständigen Stelle nach, ob für den von Ihnen ins Auge gefassten Zeitraum Landesmittel zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall, sollten Sie sich einfach einmal beraten lassen. Nach unserer Erfahrung sind die Mitarbeiter dort sehr hilfsbereit und verfügen über hohes Fachwissen. Im Lauf eines solchen Gesprächs können übrigens geringe Veränderungen dazu führen, dass Sie für ein bislang nicht förderungswürdiges Vorhaben doch Landesmittel erhalten.
Nullzins-Paradies in den Kommunen
Auch manche Kommunen vergeben verbilligte Darlehen. Dazu gehört etwa die Stadt Frankfurt am Main, die maximal 50.000 Euro und maximal 25 Prozent der Kosten für zehn Jahre zinsfrei gewährt; der Zinssatz ab dem 11. Jahr beträgt 2,5 Prozent. Die Tilgung in Höhe von drei Prozent beginnt erst ab dem sechsten Jahr. Die Förderung erhält ein Drei-Personen-Haushalt, wenn das Bruttoeinkommen 64.000 Euro nicht überschreitet.
Fazit: Es lohnt sich stets, die Augen nach günstigen Finanzierungsmöglichkeiten offen zu halten. Bitte beachten Sie jedoch, dass unser Förderrechner nur als Einstieg zu sehen ist, um sich über die Förderdarlehen zu informieren. Wir erheben damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und es lässt sich daraus keinerlei Rechtsanspruch gegenüber einer Förderstelle ableiten.