Baufinanzierung transparenz fmh 2013

Frankfurt 24.02.2013 –– Transparenz und Unabhängigkeit – diesen beiden Werten folgt die FMH-Finanzberatung seit der Gründung im Jahr 1986 unbeirrt. Ziel ist es, konsequent Mehrwert für die Nutzer der FMH-Zinsvergleiche zu schaffen und nicht, den Anbietern zu gefallen. Doch nicht alle Akteure haben diese Prinzipien begriffen oder arbeiten selbst danach. Das zeigen etwa Anfragen von Baugeldvermittlern, die glauben, einen Rechtsanspruch darauf zu haben, dass wir fragwürdige Kampfzinsen veröffentlichen. Wer als Betreiber eines Vergleichsportals unabhängig sein will, muss dafür sorgen, dass allein er darüber bestimmt, wie er arbeitet und was er lobt oder kritisiert. Nur so ist es möglich, dem Endkunden zu dienen und keine billige Werbeplattform zu werden.

Fünf Millionen Anfragen zu Immobilienkrediten im Jahr 2012

Dass sich diese Haltung lohnt, zeigen die Besucherzahlen der FMH-Finanzberatung: So wurde im Jahr 2012 fast fünf Millionen Mal auf den „Berechnen“-Button unserer Vergleichsrechner zu Hypotheken- oder Forward-Darlehen geklickt. 1,63 Millionen Mal steuerten die Nutzer den Schnellcheck an, 821.000 Mal die umfangreichere Detailanalyse. Und insgesamt 125.000 Mal forderten Interessenten Unterlagen über die FMH-Website an oder ließen sich zum Internetauftritt des Anbieters verlinken.

Alle Anbieter entrichten den gleichen Obolus

Unsere Unabhängigkeit sichern wir durch ein einfaches, aber wirkungsvolles Verfahren: Banken und Baugeldvermittler, die möchten, dass wir ihre Daten in unsere Datenbanken aufnehmen, zahlen monatlich einen gleich hohen und dennoch geringen Obolus an die FMH-Finanzberatung. Dies sind naturgemäß vor allem jene Anbieter, die glauben, konkurrenzfähige Konditionen zu haben. Als Gegenleistung wird das Angebot in verschiedenen Publikationen, seien es Print- oder Online-Titel, gelistet und die Öffentlichkeit auf diese Weise darüber in Kenntnis gesetzt. Zudem erhält jede Bank Woche für Woche die komplette Übersicht für die Zinssparte, in der sie selbst tätig ist, und damit kostengünstig einen Überblick über den Wettbewerb.

Rechtsanspruch auf Nennung im Zinsvergleich?

Unsere Arbeitsweise, die wir ausführlich hier www.fmh.de/wir-ueber-uns/das-besondere-an-fmh-zinsvergleichen darstellen, ist offenbar nicht jedem Baugeldvermittler bekannt. Wie sonst ließe sich erklären, dass der eine oder andere regionale Anbieter glaubt, einen Rechtsanspruch darauf zu haben, in den Zinsvergleichen gelistet zu werden – obwohl er kaum bessere Kontakte zu den Banken und damit bessere Konditionen haben kann als die großen Namen der Branche?

Wer die Vorgaben nicht befolgt, bleibt außen vor

Zuweilen argumentiert der Vermittler dann, er könne günstigere Zinsen veröffentlichen als Interhyp, Dr. Klein, HypothekenDiscount & Co – übersieht aber, dass er pauschal einen Prozentpunkt Provision in die Zinsnennung einarbeiten muss. Mit dieser Anforderung wollen wir sicherstellen, dass kein Anbieter Schaufensterkonditionen veröffentlicht, die er bei einer Kundenanfrage nicht hält – wobei ein Prozent in der Branche inzwischen fast als untere Grenze gilt. Schließlich kann kein Vermittler ohne Provision leben

Vermittler mit nachhaltig guten Konditionen sind willkommen

Fazit: Wir nehmen uns die Freiheit heraus, Baugeldvermittler abzulehnen, die unsere Vorgaben nicht befolgen oder deren Nennung für den Endverbraucher keinen Mehrwert bietet, da sie mit denselben Banken arbeiten wie die großen Player, aber schlechtere Konditionen haben. Vermittler, die uns aber nachweisen können, dass sie regelmäßig bessere Zinsen haben als die schon gelistete Konkurrenz, sind in den FMH-Zinsvergleichen willkommen. Bei den Banken haben wir dieses Problem zum Glück nicht; dort fürchtet man sich offenbar eher vor dem Vergleich – als ob die Kunden nicht mit Hilfe des Zinsvergleichs feststellen könnten, ob das Angebot konkurrenzfähig ist.

Autor: Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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