Gut gemeint – aber nicht gut gemacht
–– Für die Vergabe von Verbraucherkrediten tritt zum 11. Juni 2010 eine neue Richtlinie in Kraft. Darin werden unter anderem Lockangebote mit unrealistischen Niedrigzinsen eingeschränkt, leider nicht untersagt, auch die Information der Kunden vor dem Vertragsabschluss soll verbessert werden.
Dass die Darlehensvermittler ihre Provisionen offenlegen müssen, ist indes eher gut gemeint als gut gemacht. Denn diese Kosten sind bereits im Effektivzins enthalten und damit für die Kunden nachvollziehbar.
Durch die neue Richtlinie kommt es zu einigen Problemen bei der Kreditvermittlung: Soll nur die Provision des Vermittlers, der den Kunden berät, im Vertrag aufgelistet sein, oder auch die Provision, die an die Vermittlerorganisation gezahlt wird? Da die Banken die Anforderungen an Einreichungsvolumen und Darlehensaufbereitung nach oben geschraubt haben, gibt es immer weniger Einzelkämpfer auf dem Vermittlermarkt. Stattdessen dominieren Vermittlerorganisationen und Plattformen den Markt, die dies professionell im Sinne des Darlehensgebers erledigen.
Damit stellt sich die Frage, ob im Kreditvertrag die Provision der ganzen Bearbeitungskette offengelegt werden soll und somit jeder Untervermittler erfahren würde, was die Vorgesetzten verdienen. Eine vorstellbare Reaktion wäre, die Grundprovisionen klein zu halten und eventuelle Bonuszahlungen am Jahresende besonders üppig ausfallen zu lassen, wenn bei einer Bank ein bestimmtes Kreditvolumen erreicht wurde. Dies würde jedoch die Absicht der Verbraucherkreditrichtlinie unterlaufen: Schließlich soll die Offenlegung der Provision gerade verhindern, dass ein Vermittler eine Bank deshalb empfiehlt, weil diese ihm höhere Provisionen zahlt.
Ohnehin scheint eine Offenlegung nach den Worten von Prof. Dr. Klaus Fleischer fragwürdig. Das Vorstandsmitglied im Bundesverband der Immobilienfinanzierer (www.bvdif.de) weist darauf hin, dass Provisionen für die Darlehensvermittlung bereits jetzt und auch in Zukunft in den Effektivzinssatz eingerechnet werden. Anhand des Effektivzinses sowie der Auflistung der monatlichen Rate und der Gesamtkosten könnten Baufinanzierungskunden erkennen, welches Angebot besser sei. Professor Fleischer hat bei einer Sondersitzung des Verbands vor Vertretern von Geldgebern und Vermittlern angeregt, dem Bundestag zu empfehlen, sich dem Bundesrat anzuschließen. Das Gremium der Bundesländer hält eine weitergehende Auflistung der Provisionen außerhalb des Effektivzinssatzes weder für nützlich noch für hilfreich.