Corona stellt Unternehmen vor Herausforderungen - der Staat hilft via KfW
Corona stellt Unternehmen vor Herausforderungen - der Staat hilft via KfW © Justlight / Adobe Stock

Frankfurt 25.03.2020 –– Die Corona-Pandemie stellt die deutsche Wirtschaft vor nie dagewesene Probleme. Der Staat verspricht Unternehmen und Selbstständigen daher Kredite ohne Limit. Doch wie kommen große und kleine Firmen möglichst schnell an die benötigten Mittel?

Die Bundesregierung hat ein beispielloses Hilfspaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Profitieren sollen Selbstständige, kleine und große Unternehmen, aber auch Privatpersonen. Die KfW spielt dabei eine tragende Rolle. Das KfW Sonderprogramm 2020 ist mit unbegrenzten Mitteln ausgestattet und soll Unternehmen jeder Größenordnung mit der benötigten Liquidität versorgen.

Den Antrag auf einen solchen Förderkredit stellen die Unternehmen bei ihrer Hausbank. Um das Risiko für die durchführenden Banken zu minimieren, übernimmt die KfW bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (bis 50 Millionen Euro Umsatz und 250 Mitarbeitern) bis zu 90 Prozent der Haftung. Die Hausbank trägt lediglich das Restrisiko von zehn Prozent.

Restriktionen gibt es dafür auch bei den Zinsen. Kleine und mittlere Unternehmen zahlen je nach Laufzeit 1,00 bis 1,46 Prozent Zinsen, größere Unternehmen 2,00 bis 2,12 Prozent. Risikoaufschläge sind nicht erlaubt. “Für ungesicherte Darlehen sind das echte Spitzen-Zinssätze“, kommentiert Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung „Normalerweise würden Unternehmen für solche Geschäftskredite 3,5 Prozent und mehr bezahlen.“

So einfach wie möglich

Ganz ohne Papierkram gibt es aber auch in der Krise kein Geld. „Wie bei jedem Kreditantrag müssen die Antragsteller auch hier ihre Hausaufgaben machen und das eine oder andere Formular ausfüllen“, sagt Herbst. Geld erhalten nur jene Betriebe, die nachweisen können, dass sie erst durch die Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten sind. Konkret sind das alle Firmen, die am 31.12.2019 noch gesund waren, zu diesem Zeitpunkt also noch kreditwürdig waren. An den Nachweis dieser Tatsache stellt die Staatsbank in der Krise aber keine besonders hohen Anforderungen. „Die KfW verlangt lediglich die jüngste verfügbare Bilanz und die aktuellen betriebswirtschaftliche Auswertungen“ sagt Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Sprecher der KfW-Bankengruppe. Um das erforderliche Tempo zu erreichen, klärt bei Krediten bis drei Millionen Euro zudem die Hausbank im Alleingang das Risiko des Antragstellers ab, die KfW verzichtet auf eine eigene Prüfung. „Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können wir Kredite in dieser Größenordnung innerhalb von wenigen Stunden bewilligen“, sagt Schweickhardt.

Alternativen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige

Die Letztentscheidung über den Kredit liegt stets bei der durchführenden Bank.
Zwar haben Banken und Sparkassen bereits versprochen, die Finanzierungsanfragen schnell zu bearbeiten und gegebenenfalls in Vorleistung zu gehen. Ähnlich äußerten sich Vertreter der Genossenschaftsbanken und der großen Privatbanken. Wie viele Geldhäuser sich an diese Marschroute halten, bleibt jedoch abzuwarten.

„Unternehmen, die seit langen Jahren eine gute Beziehung zu ihrer Hausbank aufgebaut haben, können in der aktuellen Krise vermutlich mehr Unterstützung erwarten, als kleine Solo-Selbstständige, die bislang kaum mit Fremdmitteln operieren mussten“, sagt Experte Herbst. Das kann fatale Folgen haben: „Je kleiner ein Unternehmen ist, desto eher sind die Reserven meist verbraucht“, warnt Herbst. „Ausgerechnet diejenigen, die die Hilfe am schnellsten brauchen, müssen deshalb fürchten, durchs Raster zu fallen.“

Für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler, die weniger als zehn Beschäftigte haben, kann es daher sinnvoller sein, sich um Geld aus dem neu aufgelegten Soforthilfeprogramm zu bemühen, das aktuell mit 50 Milliarden Euro ausgestattet ist. Der Bund hat am Montag angekündigt, dass er für Firmen mit maximal fünf Beschäftigten 9000 Euro Soforthilfe bereitstellt, für bis zu zehn Beschäftigte 15 000 Euro. Voraussetzung ist auch hier, dass die „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona” entstanden sind. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen und der Schaden muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein. Die Anträge stellen die Betroffenen bei den Ländern und Kommunen. Vielfach gibt es zudem noch lokale Hilfsprogramme. „Hier den Überblick zu behalten und rechtzeitig einen Antrag zu stellen, dürfte für viele derzeit die größte Herausforderungen sein. Probleme können sich zudem ergeben, weil es keine gewachsenen Strukturen gibt, um solche Gelder auszuzahlen.

Surftipps:

Weiter führende Informationen finden Unternehmen auf der Seite der » KfW oder des » Bundeswirtschaftsministeriums.

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