Kontoführungsgebühren zwischen Null und 324 Euro im Jahr Girokonten besonders teuer für Geringverdiener
–– Seit 2016 sind Banken in Deutschland verpflichtet, jedem Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union ein Girokonto anzubieten. Damit soll auch Kunden der Zugang zum Zahlungssystem ermöglicht werden, für die es vorher kaum bis gar nicht möglich war, eine Bank zu finden – darunter Wohnsitzlose, Asylbewerber oder Geduldete.
Eine schöne Idee, denn ohne Girokonto kann kein Lohn empfangen und auch kein Telefonanschluss bezahlt werden. Die Sache hat allerdings einen Haken: Die Banken dürfen für das sogenannte Jedermannkonto eine Kontoführungsgebühre verlangen und die Höhe ist kaum definiert.
„Das Entgelt für die von § 38 erfassten Dienste muss angemessen sein. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.“, heißt es im ZKG, dem Zahlungskontengesetz.
Eine Aussage, die Banken so viel Spielraum lässt könnte dazu führen, dass genau diejenigen, für die dieses Basiskonto gedacht war, es sich häufig gar nicht leisten können.
Gerecht sind die Gebühren für Girokonten nicht
Um das zu prüfen, haben wir die Konditionen von 2.150 Girokonten in Deutschland verglichen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Gutverdiener bekommen ihr Girokonto häufig kostenlos inklusive Girocard, Kreditkarte und kostenlosen Buchungsvorgängen. Geringverdiener und Personen, die auf soziale staatliche oder kommunale Unterstützung angewiesen sind, müssen der Bank die entstehenden Kosten für unterschiedlichste Vorgänge erstatten. Das ist insbesondere deshalb irritierend, da der Aufwand für beide Kundengruppen identisch sein dürfte – eine Buchung ist eine Buchung.
Allerdings übernehmen die Banken diesen Aufwand bei besserverdienenden Kunden, da sie sich mit diesen solventen Kunden weiterführende Geschäfte versprechen. Für kostenlose Girokonten wird deshalb immer häufiger ein Gehalts- oder Renteneingang vorausgesetzt.
Kostenfreie Girokonten und absurde Buchungskosten
Immerhin 83 Konten haben wir gefunden, die keine pauschale Kontoführungsgebühr verlangen. Davon verzichten 46 Banken zusätzlich auf Gebühren für die Girocard und 12 verlangen auch für die Kreditkarte kein jährliches Entgelt. Interessanterweise liegt der durchschnittliche Dispozins der 83 Banken bei 9,18%, bei den 46 Banken sinkt er auf 8,71% und die 12 besten Girokonten verlangen sogar nur 8,02%. Der Mittelwert aller 2.150 Girokonten liegt bei 9,81%. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Je günstiger ein Girokonto, desto niedriger auch der Dispozins.
Dass Banken mittlerweile für beleghafte Überweisungen Geld verlangen, ist bei dem Mehraufwand für diesen Service nachvollziehbar wie angebracht. Weshalb allerdings immer öfter auch Online-Überweisungen und Online-Buchungen Geld kosten, ist uns ein Rätsel. Die Kosten hierfür können sich schnell läppern, schließlich ist jeder Vorgang ein Buchungsvorgang, egal ob Bargeldabhebung, Dauerauftrag, Abbuchung oder Gehaltseingang. Wer für jede dieser Buchungen 20 Cent bezahlen muss, kann im Monat leicht auf 2 € kommen, das wären 24 Euro im Jahr – plus eventueller Kontoführungs- und anderer Gebühren.
Hier wird es richtig teuer: Bis zu 324 Euro Kontoführungsgebühr im Jahr
Unglaublich, aber wahr: 490 Girokonten in der aktuellen FMH-Auswertung verlangen im Jahr mehr als 100 € pauschale Kontoführungsgebühr. Viele davon sind Premium- oder Exklusiv-Konten, die keine Extrakosten für zusätzliche Karten oder Buchungsvorgänge verlangen. Die Sparkasse Bühl in Rastatt verlangt für ihr GiroPremium monatlich 27 €, was sogar stattliche 324 € pro Jahr bedeutet. Bei diesem Entgelt sollte man wirklich nachrechnen, ob sich der Preis lohnt.
Fazit: Es ist völlig legitim, dass Banken auch hochpreisige Konten anbieten, die Services beinhalten, für die der Kunde gern zahlt. Wenn Banken allerdings ihre Basiskonten mit derartigen Gebühren belegen, dass Basiskunden sie sich fast nicht leisten können – die besserverdienenden Kunden dagegen jedoch nichts für ihr Girokonto zahlen müssen, finden wir die Auslegungsmöglichkeiten des ZKG etwas zu großzügig.