Dispozinsen: Koppelung an Referenzzins kommt zu schlechtem Zeitpunkt
–– Die neue Verbraucherkreditrichtlinie sieht vor, dass die Banken ihre Dispozinsen an einen Referenzzins koppeln. Steigt dieser Zins, können die Dispozinsen angehoben werden; sinkt der Referenzzins, sollen auch die Kreditzinsen sinken. Der Gesetzgeber wollte so dafür sorgen, dass Banken die Dispozinsen nicht nach Belieben festsetzen können.
Soweit die gut gemeinte Idee – doch die Realität sieht anders aus. Zwar haben sich die meisten Banken mit dem Dreimonats-Euribor beziehungsweise dem EZB-Leitzins für einen geeigneten Referenzzins entschieden, wie der Online-Vermarkter Mano-Dienste recherchiert hat. Doch die Koppelung der Dispozinsen daran fand just zu einem Zeitpunkt statt, als die Leitzinsen bei einem Prozent lagen. Das bedeutet, dass die Dispozinsen in Zukunft aller Voraussicht nach nur noch erhöht werden können.
Dazu kommt: Die meisten Banken haben die Zinssenkungen der EZB in den vergangenen zwei Jahren nicht an ihre Kunden weiter gegeben. Die Dispozinsen sind deshalb unverändert hoch geblieben. Wenn nun der Leitzins oder der Euribor steigen sollte, werden die Banken erneut profitieren – diesmal nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Denn nun können sie Erhöhungen problemlos mit dem Anstieg der Referenzzinsen rechtfertigen. Unter Mano-Dienste.de finden Sie eine Zusammenstellung, wie sich die Banken in Zukunft verhalten werden.