Frankfurt 13.07.2010 –– Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie wird von den Medien fast einhellig begrüßt, weil Kreditkunden nun bessere Rechte gegenüber den Banken hätten. Doch das stimmt so nicht, denn es gibt einige Fallstricke für Kunden und etliche Ausweich-Optionen für Banken. Die FMH-Finanzberatung zeigt in einer kleinen Serie auf, warum die Richtlinie zu wünschen übrig lässt. Teil 3 beschäftigt sich mit der Tatsache, dass der Gesetzgeber Lockzins-Angebote bei Ratenkreditzinsen trotz aller Lippenbekenntnisse weiter zulässt.

Jahrelang warben die Banken mit Ratenkreditzinsen, die so gut wie niemand bekam. Nach Recherchen der FMH-Finanzberatung waren es lediglich ein bis zwei Prozent der Kunden, die tatsächlich von den beworbenen Bestkonditionen profitierten. 98 Prozent der Kreditnehmer mussten hingegen das bis zu Drei- bis Sechsfache an Zinsen bezahlen. Kein Wunder, dass Verbraucherschützer es begrüßten, als die Bundesregierung beschloss: Die Banken müssen einen Zinssatz benennen, den mindestens zwei Drittel der Kunden erhalten können.

Auf die Freude folgt Ernüchterung

Doch auf die Freude folgte rasch die Ernüchterung. Denn: „Die Banken dürfen weiterhin mit einem denkbaren Superzins von 3,49 Prozent werben, wenn sie in der Werbung gleichzeitig repräsentative Beispielkonditionen vermerken, die zwei Drittel der Kunden erhalten”, sagt FMH-Inhaber Max Herbst. Bei der Targo Bank sieht das aktuell so aus:

Werbeaussage bei den Kreditzinsen: maximal 6,31 Prozent effektiv p.a. bei 12 Monaten Laufzeit, Sollzinssatz von max. 6,12 Prozent ist unveränderlich, 0 Prozent Bearbeitungsgebühr, Bonität vorausgesetzt.

Repräsentatives Beispiel: Sollzinssatz 7,67 Prozent fest für gesamte Laufzeit, effektiver Jahreszins 9,67 Prozent, Nettokreditbetrag 8.500 Euro, Vertragslaufzeit 42 Monate.

Beim FMH-Inhaber stößt dieses Wirrwarr auf Unverständnis: „Das grenzt an bewusste Desinformation. Warum schafft es der Gesetzgeber nicht, klar festzulegen, dass ausschließlich mit Konditionen geworben werden darf, die mindestens zwei Drittel der Kunden erhalten würden?” England und Österreich hätten die Angelegenheit genau auf diese Weise geregelt.

FMH-Finanzberatung setzt Maßstäbe für Banken

Die FMH-Finanzberatung jedenfalls reagiert auf die Mängel der Verordnung und verlangt von den Banken, die bonitätsabhängige Zinssätze angeben, auch die Nennung der Zwei-Drittel-Kondition. Nutzer der FMH-Seite können sich dadurch bei der Suche nach einem Ratenkredit entweder in ihre Bonitätsklasse einordnen oder die Zwei-Drittel-Kondition in den Vergleich einfließen lassen. Gleichwohl kann die FMH-Finanzberatung nicht hundertprozentig garantieren, dass die zwei Drittelzinsen stimmen. Denn das Gesetz sieht keine Stelle vor, die den Zinssatz überprüft, der nach Angaben der Banken für zwei Drittel der Kunden gelten soll – ebenso wenig wie Sanktionen, falls eine Bank tatsächlich schummelt.

Bei der Baufinanzierung taucht das Problem nur am Rande auf, da bonitätsabhängige Baugeldzinsen kaum angeboten werden. In allen anderen Fällen bezieht sich der Zinssatz meist auf einen Kaufpreis, eine Darlehenshöhe, eine Zinsbindung und eine Tilgungshöhe – und für diese Konstellation gibt es einen einheitlichen Zinssatz für alle Kunden. Allerdings können auch die Baugeld-Anbieter nicht mehr mit „5 Jahre fest ab 2,69% effektiv” locken, da dabei der Bezug auf die abhängigen Kriterien fehlt.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
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Die besten Baugeld-Zinsen für



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