Frankfurt 18.06.2010 –– Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie, wird von den Medien fast einhellig begrüßt. Zur Begründung verweisen die Redaktionen darauf, dass Kreditkunden nun bessere Rechte gegenüber den Banken hätten. Doch das stimmt so nicht, denn es gibt einige Fallstricke für Kunden und etliche Ausweich-Optionen für Banken. Die FMH-Finanzberatung zeigt in einer kleinen Serie auf, warum die Richtlinie noch immer zu wünschen übrig lässt. Im ersten Teil geht es um das neue Kündigungsrecht bei Verbraucherkrediten.

Bislang konnten Ratenkredite erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten und mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fiel nicht an. Nun dürfen Kreditnehmer einen Ratenkredit jederzeit ganz oder zu Teilen zurückzahlen, falls dieser nicht durch eine Grundschuld besichert ist. Dieses jederzeitige Kündigungsrecht wird von vielen Medien als neue Errungenschaft gelobt, das den Bankkunden zum Wohl gereiche. Doch ist es wirklich so?

Bearbeitungsgebühren werden oft vergessen

Tatsache ist: Ein Kunde kann heute einen Kredit unterschreiben und morgen kündigen, wenn er andernorts ein besseres Angebot erhält oder das Darlehen mit sonstigen Mitteln ablösen kann. Dafür fällt jetzt ein Prozent Vorfälligkeitsentschädigung an; bei Darlehensrestlaufzeiten von unter zwölf Monaten sind es sogar nur 0,5 Prozent. Doch damit – und das wird kaum irgendwo erwähnt – sind nicht alle Kosten des Kunden abgegolten.

Denn: Fast zwei Drittel (40 Banken) der von der FMH-Finanzberatung befragten 65 Ratenkreditanbieter verlangen eine Bearbeitungsgebühr, wenn ein Kredit beantragt wird Und diese Gebühren stellen die Beträge, die als Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, in den Schatten: Nur vier der 40 Banken verlangen lediglich ein Prozent Bearbeitungsgebühr; die restlichen 36 Kreditanbieter kassieren zwischen zwei und 3,5 Prozent der Darlehenssumme. Diese Gebühr ist für den Kunden unwiederbringlich verloren. FMH-Inhaber Max Herbst empfiehlt Kreditnehmern daher seit vielen Jahren, auf die Bearbeitungsgebühr zu achten, da sich dadurch der Kredit im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung enorm verteuert.

Restschuldpolicen schlagen bei Kündigungen zu Buche

Ebenfalls teuer werden kann der Abschluss einer Restschuldversicherung, wenn diese zusammen mit dem Kredit gekündigt wird. Trotz des Zwangs für die Banken, die Kosten für diese Police unter bestimmten Bedingungen in den Effektivzins einzurechnen, ist nicht zu erwarten, dass sich die Zahl dieser Policen deutlich verringern wird oder die Einbeziehung der Versicherungskosten in den Effektivzins erfolgen wird. Denn die Bank muss dem Kunden im Formblatt „Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite” lediglich bescheinigen, dass der Abschluss der Kreditversicherung keine zwingende Voraussetzung für die Kreditvergabe darstellt – und schon müssen diese Kosten nicht in den Effektivzins eingearbeitet werden.

Wenn der Kunde nun einen Kredit kündigt, wird damit die Restschuldversicherung obsolet. Erfolgt die Kündigung der Police nicht innerhalb von vier Wochen nach Abschluss, können laut Versicherungsbedingungen bis zu 50 Prozent der Einmalprämie verloren sein. In diesem Fall wird die von den Medien gepriesene neue Freiheit bei der Kündigung von Krediten richtig teuer.

Fazit: „Statt die jederzeitige Vertragskündigung als Errungenschaft zu feiern, hätte der Gesetzgeber besser die Rückerstattung dieser verschiedenen Kosten kundenfreundlicher gestalten sollen”, so FMH-Inhaber Herbst.

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