Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf Notarkosten- und Grundbuchrechner listet Ausgaben detailliert auf
Notar- und Grundbuchrechners der FMH-Finanzberatung können Sie sehr einfach nachvollziehen, mit welchen Ausgaben Sie im Notariat und beim Grundbuchamt rechnen müssen.
–– Jeder Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks muss von einem Notar beurkundet und anschließend in ein Grundbuch eingetragen werden. Die entstehenden Kosten sind den wenigsten Käufern verständlich; sie sorgen aber für die unverzichtbare Rechtssicherheit. Mit dem Tool desEgal ob bebaut oder unbebaut, gleich ob Mehrfamilienhaus oder kleine Eigentumswohnung – wenn Grundstücke und Immobilien veräußert werden, führt in Deutschland kein Weg am Notar sowie am Grundbuchamt vorbei. Man mag über die Monopolstellung der Notare denken, wie man will – es ändert nichts an der Tatsache, dass diese Kosten anfallen.
FMH-Rechner erlaubt sehr flexible Berechnungen
Beim Notar wird nicht nur der Kaufvertrag protokolliert, sondern es werden auch Darlehensverträge für die Grundbucheintragung vorbereitet – entweder als Grundschuld oder als Hypothek. Wer nur wissen möchte, wie hoch die Kosten für den Kaufvertrag ausfallen, kann im Eingabefeld des Rechners „Immobilienkauf und Grundbuchkosten“ die Höhe der Grundschuld auf null setzen. Und wer sich ausschließlich über die Kosten für die Eintragung der Grundschuld informieren möchte, setzt den Kaufpreis auf null.
Notar- und Grundbuchkosten werden getrennt aufgelistet
Weitere Eingaben sind für die Auswertung nicht notwendig, denn die übrigen Kosten sind bereits im Rechner eingearbeitet und werden nach dem Klick auf das Schaltfeld „Berechnen“ aufgelistet. Zur besseren Unterscheidung werden die Notarkosten in Schwarz, die Ausgaben für das Grundbuchamt in Blau dargestellt. Nutzer, die wissen, dass bestimmte Ausgaben nicht anfallen werden, können diese durch einen Klick auf das entsprechende Kästchen aus der Rechnung nehmen und „Neu berechnen“ drücken. Auf die Notarkosten wird im Übrigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben, auf die Grundbuchkosten nicht.
Info-Boxen sorgen für mehr Durchblick
Um den Rechner nicht aufzublähen, werden Extras wie Grundschuldbrief oder Notar-Anderkonto inklusive der Kosten in eigenen Info-Boxen erläutert. Mit einem Klick kann man zudem prüfen, wie hoch die Kosten für einen Treuhandauftrag bzw. ein Notar-Anderkonto ausfallen. Übrigens: Wer sich die Ausgabenblöcke genau ansieht, wird feststellen, dass die meisten Kosten untereinander in einem bestimmten Verhältnis stehen. So ist die Protokollierung beim Notar doppelt so teuer wie die Eintragung des Eigentümers beim Grundbuchamt und viermal so teuer wie die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Die Löschung der Auflassungsvormerkung indes macht ein Achtel der Protokollierungsgebühr aus.
Autor: Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung