Verluste mit Zinsen verrechnen Bei Aktien gelten andere Regeln
FMH-Inhaber Max Herbst vor kurzem mit einer sachlich falschen Aussage zitiert, die er so nicht getroffen hat, und die unglücklicherweise von etlichen Zeitungen und Internet-Portalen gedruckt beziehungsweise online publiziert wurde. Da die Telefone bei der FMH-Finanzberatung seither nicht mehr stillstehen, finden Sie hier die Richtigstellung dieser Aussage.
–– Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatFMH-Inhaber von dpa falsch zitiert
dpa hatte gemeldet: „Wer 2011 in Aktien investiert hat, muss womöglich Verluste verkraften. «Allerdings können die Verluste mit den Zinsen von Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten verrechnet werden», erklärt Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH.“ Das ist falsch, da Verluste mit Aktien nach dem Willen des Gesetzgebers nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden dürfen.
Verluste bei Aktienfonds können mit Zinsen verrechnet werden
FMH-Inhaber Herbst hatte sich nicht auf Aktien, sondern auf Wertpapiere, insbesondere Aktienfonds, bezogen. Schließlich ist bei allen anderen Wertpapierarten mit Ausnahme von Aktien eine Verlustverrechnung mit Zinseinahmen und anderen Kapitalerträgen möglich.
Mehrere Banken? Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen!
Wer das Depot mit den Verlusten bei einer anderen Bank führt als seine Sparkonten, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der betreffenden Bank beantragen, wenn er die Verluste mit der Abgeltungssteuer auf Zinseinahmen und andere Kapitalerträge verrechnen will. Diese Verrechnung erfolgt über die Steuererklärung. Sind Depot und Sparkonten bei ein- und derselben Bank, werden etwaige Verluste (außer bei Aktien!) automatisch mit Zinseinnahmen und Gewinnen verrechnet.