Familie Wohnriester
© drubig-photo / Fotolia

Frankfurt 24.10.2014 –– Bauherren sollten scharf rechnen, bevor sie die Riester-Förderung nutzen. Denn nicht allen Haushalten nutzt der Wohn-Riester gleichermaßen. Kinderreiche Familien und Gutverdiener haben viele Vorteile, Durchschnittsverdiener eher wenige.

Vereinfacht ausgedrückt, kann jeder, der eine Immobilie finanziert, die Riesterzulage beantragen – ausgenommen sind freiwillig rentenversicherte Personen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige und Freiberufler, die nicht rentenpflichtversichert sind. Die Höchstzulage von maximal 154 Euro pro Person erhält, wer mindestens vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens – gleichgültig wie hoch es ist – in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag einzahlt oder diesen Betrag zur Tilgung eines Immobiliendarlehens verwendet. Dabei greift eine Fördergrenze von maximal 2.100 Euro pro Person, was bedeutet: Für jeden weiteren eingezahlten Euro gibt es keine Riesterförderung mehr.

Für Familien mit Kindern lohnt es sich richtig

Besonders lohnend ist die Riesterförderung für Familien, die bereits Kinder haben oder noch haben wollen. Denn für Nachwuchs, der ab dem Jahr 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine Förderung von 300 Euro im Jahr; für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro. Unter dem Strich bekommt eine Familie mit einem fünfjährigen Kind, in der beide Eltern Arbeitnehmer sind, staatliche Riesterzulagen in Höhe von 608 Euro jährlich – das ist nicht zu verachten!

Steuerersparnis ist ein echtes Schmankerl

Der große Vorteil verbirgt sich indes in der möglichen Steuerersparnis. Denn der maximale Förderbetrag von 2.100 Euro pro Person mindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und einem Förderbetrag von 4.200 Euro bleiben so netto 1.764 Euro mehr in der Kasse. In unserem Beispiel muss davon die Förderung von 608 Euro abgezogen werden, womit sich der zusätzliche Vorteil auf 1.156 Euro verringert. Hat unsere Familie einen Steuersatz von 22 Prozent, muss sie sich mit 316 Euro Steuerersparnis (924 – 608 Euro) zufriedengeben. Diese Ersparnis wird eigens im Steuerbescheid ausgewiesen.

Gutverdiener profitieren besonders

Die untenstehende Tabelle zeigt, welche Einkommensklassen in unserem Rechenbeispiel am meisten von der Steuerersparnis durch das Riesterdarlehen profitieren. Vor allem Haushalte mit mittleren Einkommen schneiden relativ schlecht ab, während man am oberen und unteren Ende der Skala in der Regel größere finanzielle Vorteile genießt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuervorteil in Höhe von 1.156 bzw. 316 Euro zur Sondertilgung verwendet wird oder nicht. Die Ursache für diese Unterschiede ergeben sich primär aus dem im Rentenalter zu versteuerndem Wohnförderkonto.

Erfahrungsgemäß schaffen es nur wenige, die Steuerersparnis in die Darlehenstilgung zu stecken, sondern nutzen das Zubrot zum Beispiel für die Urlaubskasse. Das sollte man bedenken, wenn man die Musterberechnungen zur Riesterförderung studiert, denn dort wird meist unterstellt, dass dieses Geld komplett in die Tilgung fließt.

Wohnförderkonto wird im Alter besteuert

Klar ist, dass der Fiskus den Steuervorteil nicht aus Nächstenliebe gewährt. Beim Eintritt ins Rentenalter, spätestens ab dem 68. Lebensjahr, muss unser Haushalt seine Förderung nachträglich versteuern. Zu diesem Zweck werden die Beträge von maximal 2.100 Euro pro Förderperson in einem imaginären Wohnförderkonto gesammelt, das mit einer hypothetischen Rate von zwei Prozent jährlich verzinst wird. Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung lohnt sich besonders für Haushalte, deren Einkommen in der Rente spürbar geringer ist als während des Erwerbslebens.

FMH-Rechner zeigt, ob sich Wohn-Riester lohnt

Wie die Tabelle zeigt, hängt der Vorteil des Riester-Modells stark von der Einkommensentwicklung ab. Gleichzeitig ergeben sich gravierende Änderungen, wenn man unterschiedliche Zeiträume bis zum Renteneintritt annimmt – teilweise kann es sogar zu finanziellen Nachteilen durch ein Riesterdarlehen kommen. Wenn Sie wissen möchten, ob sich der Wohn-Riester für Sie lohnt, können Sie den Vergleichsrechner der FMH-Finanzberatung nutzen, der alle aktuellen Zinsen und Bedingungen enthält. Selbstverständlich wird darin auch die nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos berücksichtigt.

Für Testzwecke können hier alle Rechner aufgerufen werden. Wird auf der richtigen Seite dann nicht mehr angezeigt.
geschaeftskonten kreditkarten riester tagesgeld sparbuch ratenkredit festgeld forward giro immobilienkredit hypothek bausparen depotbank ansparplan zuwachssparen

Die besten Baugeld-Zinsen für



Was derzeit gelesen wird

    FMH Artikel Archiv