Bausparvertrag plus Risikolebensversicherung? Sofortfinanzierungen: Im Zweifel auf Kosten des Kunden
–– Auf den ersten Blick wirkt es wie ein sinnvoller Service. Kunden, die einen Bausparvertrag zur Sofortfinanzierung abschließen, erhalten auch gleich eine Risikolebensversicherung dazu. Die Art und Weise, wie die Bausparkassen dabei vorgehen, ist jedoch mehr als fragwürdig.
Die fetten Jahre mögen vorbei sein. Dennoch geht es den deutschen Bausparkassen gut. Zwar sinkt die Zahl der Bausparabschlüsse– die Bausparsummen aber entwickeln sich nach oben. Das liegt vor allem daran, dass sich immer mehr Immobilienkäufer von einer sogenannten Bausparsofortfinanzierung überzeugen lassen.
Dabei erhält ein Bauherr oder Käufer sofort ein Darlehen zu niedrigen Zinsen, allerdings zahlt er, statt zu tilgen, in einen Bausparvertrag ein. Wird dieser dann nach Jahren zugeteilt, kann er seinen Kredit mit der Bausparsumme ablösen.
Wenn der Zinssatz für das Bankdarlehen bis zur Ablösung mit dem zugeteilten Bausparvertrag attraktiv ist, kann man als Käufer durchaus ins Grübeln kommen. Oft sind die Angebotsversprechungen der Bausparkassen allerdings Blendwerk, wie der folgende Fall der FMH-Finanzberatung beweist.
Zu schön, um wahr zu sein
Ende August 2020 hatten wir ein Angebot zu prüfen, bei dem eine Bausparkasse einem Interessenten einen sagenhaften Sollzins von 0,64 Prozent angeboten hatte. Die Darlehenssumme lag bei 584.000 Euro, die Zinsbindung betrug 15 Jahre und die Beleihung knapp 90 Prozent. Gegenüber dem Annuitätendarlehen einer sehr großen Direktbank betrug der Zinsunterschied stolze 0,3 Prozentpunkte. In Euro umgerechnet hätte der Kunde am Ende der Zinsbindung bei gleicher Rate 12 000 Euro weniger Schulden gehabt als bei der Bank.
Nichts schien gegen die Annahme des Bauspar-Angebots zu sprechen. Bis der Kunden den eigentlichen Darlehensvertrag nebst dem vorgeschriebenen europäischen standardisierten Merkblatt (ESIS-Merkblatt) erhielt. Dort erfuhr er plötzlich, dass in seinen Vertrag eine Risiko-Lebensversicherung eingearbeitet ist, die ihn bis zur Zuteilung seines Bausparvertrages immerhin 7.157 Euro kosten sollte. Auf diese Weise wären die Vorteile gegenüber dem Annuitätendarlehen schon auf 5.000 Euro geschrumpft – bei wesentlich weniger Flexibilität während der Zinsbindung.
Für dieses Geld hat der Kunde zwar eine gewisse Absicherung eingekauft. Dennoch stellen sich viele Fragen: Warum hat die Bausparkasse diese Information nicht gleich in ihr Angebot aufgenommen? Warum hat sie keinen klaren Effektivzins für die Zeit der Zinsbindung bzw. die Jahre bis zur Vertragszuteilung genannt? Und warum war der Gesamteffektivzins des Angebots 1,05 Prozent und inkl. Risikoversicherung, während er im Darlehensvertrag bei 0,96 Prozent lag?
Irritierend ist auch die Aussage des Vertreters, der auf Nachfrage beteuerte, die Risikoversicherung könne kurzfristig wieder gekündigt werden. Das wirft die Frage auf, warum man sie dann überhaupt abschließen soll. Unterstellt die Bausparkasse womöglich, dass die wenigsten Kunden sich schnellstmöglich von diesem (unnötigen) Vertrag lösen? Und wer verdient in diesem Fall zusätzlich eine Provision?
Wer einen Kredit aufnimmt, braucht Klarheit
Dieses Geschäftsgebaren ist mehr als ärgerlich. Ein Darlehensvertrag sollte eigentlich dem Angebot entsprechen und nicht neue Bedingungen enthalten, von denen vorher keine Rede war. Was also bezweckt die Bausparkasse damit, wenn sie ihren Kunden plötzlich eine Versicherung unterjubelt, von der bis dahin nie die Rede war?
Mehr noch: Im konkreten Fall sprachen sowohl das Angebot als auch alle Berechnungen stets von einer monatlichen Ansparrate von 900 Euro. In der Bausparurkunde stand dann jedoch, dass der Regelsparbeitrag 2.336 Euro beträgt? Das erstaunt doch sehr.
Denkbar ist es, dass die Verantwortlichen bei Wüstenrot und Co. unterstellen, dass der Darlehensnehmer schnell an das zugesagte Geld kommen will und deshalb die Verteuerung qua Lebenspolice und Veränderungen der Bedingungen schluckt. Vielleicht gehen sie auch davon aus, dass Kunden nach wochenlangen Verhandlungen die Bedingungen nicht mehr genau studieren. All das sind natürlich Spekulationen. Fest steht jedoch: Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.
Meine Empfehlung in solchen Konstellationen ist jedenfalls eindeutig: Ich würde versuchen, den Abschluss der Versicherung wegzuverhandeln und mir zudem bestätigen lassen, dass die verwendeten 900 Euro als Sparrate bis zur Zuteilung gelten und nicht auf 2.336 Euro erhöht werden dürfen.
Asymmetrie bei Chancen und Risiken
Ärgerlich ist es auch, dass Bausparkassen zwar immer mit der vermeintlichen Flexibilität für ihre Kunden werben. Damit aber meinen sie nur, dass diese schneller tilgen können, wenn sie wollen und können. Unterschreiten hingegen dürfen sie die ausgewiesene Rückzahlungsrate nicht. Das ist ebenso einseitig zugunsten des Geldgebers gedacht wie die Vertragsklausel, dass die Bausparkasse die Vergabe eines neuen Darlehens am Ende der Zinsfestschreibung bis zur Vertragszuteilung ablehnen kann.
Wir würden in diesem Fall sehr genau überlegen, ob dies einen Zinsvorteil von 5.000 Euro rechtfertigt – bei 584.000 Darlehen.
» Der Bausparvergleich der FMH-Finanzberatung rechnet nur mit der Regelsparrate gemäß §2 ABB