Bausparen

Eine wichtige Säule der Baufinanzierung

Bausparen ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der Baufinanzierung, auch wenn die Bausparkassen unter der lang anhaltenden Niedrigzinsphase zu leiden haben und sich wegen ihrer zum Teil sehr restriktiven Vorgehensweise gegen Altkunden wenig Freunde gemacht haben.

Das Bausparen lohnt sich nur für denjenigen, der Angebote eingehend prüft und sich nicht auf jede Aussage des Bausparvertreters verlässt. Gerade die vielerorts getroffene Aussage „Das steht zwar so in den Bausparbedingungen, trifft auf Sie aber gar nicht zu“ ist mit Vorsicht zu genießen.

Vielen Bauherren wird das Bausparen nach wie vor als Möglichkeit zur Zinsabsicherung beim späteren Anschlussdarlehen verkauft. Ob diese Rechnung aufgeht, ist allerdings reine Spekulation. Genau wissen werden wir es in einigen Jahren, wenn die Bausparverträge die Bankdarlehen ablösen sollen.

Um Rücklagen für spätere Reparaturen und Modernisierungen anzusparen, ist Bausparen dagegen eine sehr gute  Möglichkeit: Man ist einigermaßen flexibel in der Ansparphase und bekommt das spätere Modernisierungsdarlehen relativ unkompliziert, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wurde.

Das FMH Bauspar-Lexikon

Sie verstehen statt Bausparen nur Bahnhof? Das FMH Bauspar-Lexikon erklärt Ihnen die wichtigsten Begriffe zum Thema.

Abschlussgebühr

Mit der Abschlussgebühr werden die Provisionen und Kosten für die Einrichtung eines Bausparvertrages bezahlt. In den meisten Tarifen beträgt sie ein Prozent. Bei etwa einem Viertel der Tarife wird eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 Prozent der Bausparsumme verlangt. Zum Teil werden damit höhere Provisionen bezahlt oder die Option einer kostenfreien Vertragserhöhung abgedeckt. Der BHW argumentiert, dass mit der erhöhten Abschlussgebühr alle weiteren Kosten (Kontoführung, Darlehensgebühr etc.) abgedeckt seien. Eine Erstattung ist in den neuen Tarifen seit einigen Jahren nicht mehr vorgesehen. Bezahlt wird die Gebühr entweder mit den ersten Sparraten, oder sie wird vom Bausparer separat beglichen. Bei Riester-Verträgen wird die Abschlussgebühr gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2010 (BGH-Urteil , Az. XI ZR 3/10) wurde die Erhebung einer Abschlussgebühr als rechtmäßig anerkannt.

Agio

Agio verwenden einige Bausparkassen in der Darlehensvergabe und dient hier nicht zur Entlohnung von Vermittlern wie dies bei vielen Geldanlagen der Fall ist. Beim Agio der Bausparkassen handelt es sich um ein in Prozenten angegebenes Aufgeld, das den Darlehensbetrag erhöht und getilgt werden muss. Dieses Aufgeld, das als Teil der Kreditvereinbarung keiner besonderen Dienstleistung zugeordnet ist, führt zu einem höheren Effektivzins. Bei sehr vielen alten Bausparverträgen findet sich das Agio in den Bausparbedingungen. Bearbeitungsgebühren bei den Banken sind so ziemlich alle gerichtlich untersagt worden. Die Darlehensgebühr beim Bauspardarlehen ist allerdings nicht explizit in den Urteilen erwähnt.

Darlehensgebühr => Agio

Seitdem einige Oberlandesgerichte (OLG) die Bearbeitungsgebühren bei Bankdarlehen als unzulässig eingestuft haben, haben sehr viele Bausparkassen bei ihren neuen Tarifen die Darlehensgebühr in Höhe von meist 2 Prozent gestrichen. Manche Anbieter arbeiten nun wieder mit einem Agio in Höhe von 2 Prozent.

Arbeitnehmersparzulage

Bausparverträge eignen sich für die Besparung mit vermögenswirksamen Leistungen (vL-Sparen). Diese können vom Arbeitgeber direkt auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent des jährlichen Höchstbetrages von 470 € – das sind jährlich 42,30 Euro, die der Staat beisteuert. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß der Eigenanteil des Arbeitnehmers ist, oder ob der Arbeitgeber den kompletten Betrag als Extrabonus bezahlt. Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen im Jahr bei Alleinstehenden maximal 17.900 Euro und bei Verheirateten maximal 35.800 Euro betragen.

Bauspardarlehen

Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich in den meisten Fällen aus der Differenz der Bausparsumme und dem angesparten Guthaben. Wenige Bausparkassen zahlen stets einen festen Satz von 50 oder 60 Prozent der Bausparsumme als Darlehen aus, ungeachtet ob der Vertrag ein höheres Guthaben aufweist als nötig. Diese Tarife werden auch als „Tarife mit festem Darlehensanspruch“ bezeichnet.

Bauspargesetz

Es gibt zwar ein Bausparkassengesetz (BauSparkG), in dem grundsätzlich geregelt ist, was Bausparkassen sind, was in deren Geschäftsbedingungen erwähnt werden muss, unter wessen Aufsicht sie stehen etc. Ein Bauspargesetz, in dem festgehalten ist, was die Prinzipien des Bausparens sind, gibt es allerdings nicht. Dennoch wird umgangssprachlich oft vom Bauspargesetz gesprochen, weshalb es hier Erwähnung findet.

Das Bauspargesetz, das meist gemeint wird, ist eigentlich ein Bausparprinzip, das das Kollektiv der Bausparer Tag für Tag praktiziert. Es basiert auf dem Grundsatz „Zeit mal Geld“. Konkret: Stellt ein Bausparer sein Erspartes dem Kollektiv sehr lange Zeit zur Verfügung, hat er auch viel Zeit, sein späteres Darlehen zu tilgen. Wenn er hingegen sehr früh sein Darlehen haben will, muss er schneller tilgen oder, bei einzelnen Tarifen auch höhere Zinsen zahlen.

Für eine gerechte Bausparverwaltung sorgt die Bewertungszahl, die das Sparverhalten der Bausparer bewertet und in einer Vergleichszahl ausdrückt. Dieses Bauspargesetz alias Bausparprinzip zeigt sich sehr deutlich bei Tarifen mit Wahlzuteilung – dabei spart man eventuell nur 30 statt 50 Prozent an und bekommt schon das Darlehen. Zum Ausgleich zahlt man den Kredit meist mit der doppelten Tilgungsrate zurück. Genauso verhält es sich bei den Mehrzuteilungen – man erhält ein höheres Darlehen als ursprünglich geplant und begleicht dies mit einer mindestens doppelten Tilgungsrate.

Bausparguthaben

Als Bausparguthaben bezeichnet man den Kontostand während der Ansparphase. Zusätzlich können bei Vertragskündigung oder langen Vertragslaufzeiten noch ein Zinsbonus oder ein Treuebonus dazukommen. Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmersparzulage werden dem Bausparkonto nicht jährlich gutgeschrieben, sondern erst nach Ablauf der Bindungsfrist oder – bei Verwendung des Geldes zu wohnwirtschaftlichen Zwecken – nach der Vertragszuteilung auf dem Bausparkonto verbucht.

Bausparidee

Wie das Bausparen vom System her funktioniert, ist mit einem Vergleich am leichtesten erklärbar: Wenn 10 Personen monatlich 100 Euro etwa für ein Fahrrad im Wert von 1.000 Euro sparen, dann müsste jede dieser 10 Personen 10 Monate lang warten, bis sie ihr Fahrrad kaufen kann. Bilden Sie jedoch eine Gemeinschaft und zahlen monatlich 100 Euro auf ein gemeinsames Konto ein, dann kann eine von ihnen sich bereits nach einem Monat ein Fahrrad kaufen. Im Gegenzug zahlt sie weiterhin 100 Euro plus im Monat einen gewissen Zinssatz auf das Gemeinschaftskonto ein – als Ausgleich dafür, dass sie ihr Fahrrad schon sehr früh nutzen kann. So machen es auch alle anderen, die im Vergleich zum Alleinsparen früher an ihr Fahrrad kommen. Selbst derjenige, der als Letzter drankommt, hat keinen Nachteil: Auch er braucht nicht länger, als wenn er allein sparen würde (10 Monate), und er darf sogar die „Nutzungszinsen“ der anderen einstecken. Fazit: Alle profitieren und niemand hat einen Nachteil – so funktioniert, vereinfacht dargestellt, das Bausparmodell.

Bausparsumme

Die Bausparsumme entspricht bei Vertragsabschluss der Höhe des Bausparvertrages. Die Bausparsumme kann aber später, wenn das angesparte Guthaben und der gewünschte oder mögliche Darlehensbetrag zur Auszahlung anstehen, etwas von dieser ursprünglichen Summe abweichen. Einige Gebühren und Bedingungen wie Abschlussgebühr, Regelsparrate oder Tilgungsrate orientieren sich an der Bausparsumme und werden in Promille der Bausparsumme angegeben.

Bauspartarif

Die Bestimmungen eines Bauspartarifes werden in über 30 Paragraphen in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) geregelt. Es lohnt sich, diese anzusehen. Die Bausparkassen verändern von Zeit zu Zeit Ihre Tarife – von den Bezeichnungen bis zu den Bedingungen. Die alten Tarife behalten zwar weiterhin ihre Gültigkeit, können aber dann nicht mehr neu abgeschlossen werden oder erhöht werden.

Bausparvertrag

Wer einen Bausparvertrag abschließt, unterschreibt bei der Bausparkasse einen Vertrag, in dem alle Zinsen, Vorgaben und Bedingungen in der Anspar- und Darlehensphase bereits geregelt sind. Dies macht den Bausparvertrag planbar, aber oft etwas unflexibel. Der Bausparvertrag ist somit ein gegenseitiger Vertrag nach § 320 BGB. Ein Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Das Bausparguthaben kann ohne Zweckbindung verwendet werden, wenn keine Förderungen in Form von Wohnungsbauprämien betroffen sind.

Bausparzwischenfinazierung

Ist in einem Bausparvertrag bereits die Mindestansparung (40 bis 50 Prozent) vorhanden, aber für die Zuteilung des Vertrages fehlt noch die notwendige Mindestbewertungszahl, dann kann der gesamte Vertrag zwischenfinanziert werden. Eine Bausparzwischenfinanzierung kann zwischen drei Monaten und fünf Jahren dauern, je nach erreichter Bewertungszahl. Die Zwischenfinanzierungszinsen sind nicht nur für das spätere Bauspardarlehen zu bezahlen sondern für den gesamten Bausparvertrag. Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenkredit abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist an die Bausparkasse die vertraglich vereinbarte Tilgungsrate zu leisten. Während der Zwischenfinanzierung, die sowohl von einer Bank als auch von der Bausparkasse selber vergeben werden kann, sind nur Zinsen zu zahlen.

Bewertungszahl

Der Bausparvertrag wird monatlich oder quartalsweise bewertet, um eine möglichst gerechte Auszahlung von Bauspardarlehen zu gewährleisten. Dabei wird das jeweilige Guthaben der Bausparsumme gegenübergestellt – und dieses Verhältnis zwischen erreichtem Guthaben oder erhaltenen Guthabenzinsen zur Bausparsumme ergibt die sogenannte Bewertungszahl. Sie steigt mit jedem Stichtag ein klein wenig an, bis sie die Zielbewertungszahl erreicht hat. Für die Berechnung gibt es verschiedene Formeln. Die Höhe der Zielbewertungszahl für die Zuteilung des Bausparvertrages sagt nichts über die Güte der Bausparkasse aus. Das Bausparprinzip „Zeit mal Geld“ wird bei der Berechnung der Bewertungszahl angewandt. Die Bausparkasse kann die Zielbewertungszahl im Lauf der Jahre ändern und dadurch auch die Auszahlung von Bauspardarlehen steuern.

Bindungsfrist

Die Bindungsfrist bezeichnet die Anlagedauer eines Bausparvertrages, der mit staatlichen Prämien bzw. Zulagen (Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie) bespart wird. Für beide Fördermöglichkeiten ist eine Bindungsfrist von 7 Jahren einzuhalten. Eine Vertragsauflösung innerhalb der Bindungsfrist ist grundsätzlich prämienschädlich, wenn das Guthaben nicht für wohnwirtschaftliche Investitionen verwendet wird. Ausnahmen sind dauernde Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Bausparers.

Blankodarlehen

Fast alle Bausparkassen sind bereit, Darlehen bis zu 30.000 Euro ohne Grundbuchabsicherung zu vergeben. Diese sogenannten Blankodarlehen ersparen den Bauherren einiges an Aufwand (Notar- und Grundbuchamt) und damit an Kosten – ideal vor allem bei Renovierungen und kleineren Modernisierungen.

Bonus

Es gibt Bauspartarife, die eine Bonuszahlung vorsehen, wenn der Bausparer ein zugeteiltes Bauspardarlehen, meist nach 7 Jahren Sparzeit, nicht abruft und den Vertrag kündigt. Zwischenzeitlich haben alle Bausparkassen aus den früheren Zeiten gelernt, als sie für den Fall der Nichtabnahme von Darlehen üppige Guthabenzinsen und Boni zugesagt hatten. Bei den neueren Tarifen ist die Bonuszahlung auf einzelne Jahre begrenzt – so gibt es etwa vom 7. bis zum 8. Jahr einen Extrabonus. Wer in dieser Zeit die Bausparzuteilung nicht erreicht oder seine zugeteilten Vertrag nicht kündigt, erhält auch keinen Bonus. Andere Tarife sehen eine Zeitspanne von 3 bis 5 Jahren für die Vertragskündigung vor. Damit möchten die Bausparkassen vermeiden, dass die Verträge bis zur Bausparsumme bespart und sogar Extrazinsen kassiert werden.

Darlehenshöhe

Die Darlehenshöhe eines Bausparvertrages ergibt sich in der Regel aus der Differenz von Bausparsumme und dem erreichten Bausparguthaben. Bei Tarifen mit festem Darlehensanspruch bringt eine Übersparung des Vertrages für den Bausparer keine Nachteile beim zinsgünstigen Bauspardarlehen mit sich. Bei Tarifen mit Mehrzuteilung ist in den Tarifbedingungen festgehalten, um wie viel Prozent die Darlehenshöhe verändert werden kann.

Effektivzins (Bausparen)

Die Effektivzinsangabe für das Bauspardarlehen wird, wie für alle anderen Kreditverträge auch, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sehr oft wird von den Bausparkassen eine Effektivzinsspanne angegeben. Dies ist erforderlich, wenn sich bei Verträgen je nach Besparungsgrad oder erreichter Bewertungszahl der Sollzins und somit der Effektivzins verändern kann. In den Effektivzins fließt bei Bausparverträgen nur der Anteil der Abschlussgebühr ein, der dem Darlehen zugeordnet werden kann. Daher ist die Effektivzinsangabe nicht als so eindeutige Vergleichsgröße anzusehen wie bei Bankdarlehen.

Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen spielen eine Rolle bei der staatlichen Förderung. Für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage darf das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro bei Alleinstehenden und 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen. Die Grenzen für die Wohnungsbauprämie (Bausparprämie) liegen bei 25.600 Euro für Alleinstehende und bei 51.200 Euro an zu versteuerndem Einkommen für Verheiratete.

Guthabenzins

Die Guthabenverzinsung beginnt, wenn die Abschlussgebühr bezahlt ist und das Bausparkonto damit in die schwarzen Zahlen kommt. Bei älteren Tarifen betrug die Spanne zwischen Guthaben- und Darlehenszinsen meist 2 Prozent. Einige ältere Tarife wurden großzügig mit Bonuszahlungen beworben, falls das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wurde. Auf diese Weise wollten die Bausparkassen Geld von den Kunden einsammeln – was zwischenzeitlich viele Anbieter bereuen. Nun versuchen sie, diese Alttarife, teils mit 5 Prozent Guthabenverzinsung inklusive Bonus, loszuwerden. Bei neueren Tarifen liegt der niedrigste Guthabenzins bei 0,1 Prozent – zum Ausgleich beträgt der Darlehenszins nur 1 Prozent.

Notaranderkonto | Anderkonto

Ein Notaranderkonto oder auch nur Anderkonto genannt dient der vorübergehenden Verwahrung von Kundengeldern. Es kann nur von bestimmte Berufsgruppen (wie z.B. Notare, Rechtsanwälte) eröffnet werden und ist ein separates Konto, damit es vom sonstigen Vermögen dieser Rechtspersonen getrennt ist. Sehr häufig – beim Kauf eines bestehenden Hauses – sagt die Bank oder Bausparkasse, die Darlehensauszahlung darf erst erfolgen, wenn die grundbuchlichen Vorgaben erfüllt sind. Wenn aber eine andere Bank noch im Grundbuch steht und diese das Grundbuch nicht frei macht, solange sie nicht das geforderte Geld bekommt, benötigt man fast immer das Notaranderkonto.

Konstantdarlehen

Konstantdarlehen sind spezielle Sofort- oder Vorausdarlehen. Wie der Name schon sagt, muss dabei etwas konstant sein – in diesem Fall die monatliche Rate, die der Bausparer zu leisten hat. In der Ansparzeit ergeben der Zinsbetrag für das Vorausdarlehen sowie der Sparbetrag für den Bausparvertrag genau dieselbe monatliche Summe wie die spätere Tilgungsrate nach der Vertragszuteilung. Es gibt unterschiedliche Varianten von Konstantdarlehen, wobei allen die gleichbleibend hohe Rate vom ersten bis zum letzten Finanzierungstag gemeinsam ist.

Mehrzuteilung

Mehrzuteilung bedeutet, dass dem Bausparer bei Vertragszuteilung ein prozentual höherer Darlehensbetrag zur Verfügung gestellt wird. Ein Beispiel macht das deutlich: Beim ursprünglichen Vertragsabschluss beträgt die Bausparsumme 100.000 Euro, das Bausparguthaben 50.000 und der Darlehensbetrag 50.000 Euro. Bei einer Mehrzuteilung werden nun bis zu 75.000 Euro Darlehen ausgezahlt. Der Bausparkunde muss nachträglich keine höhere Abschlussgebühr bezahlen, aber das Darlehen muss schneller zurückbezahlt werden. Im obigen Beispiel können dies statt monatlich 600 Euro dann bis zu 1.200 Euro sein. Durch die schnellere Tilgung wird das ungeplant höhere Darlehen dem Kollektiv der Bausparer in kürzerer Zeit zur Verfügung gestellt. Die Mehrzuteilung kann bis zu 50 Prozent des Darlehens oder bis zu 25 Prozent der Bausparsumme betragen.

Mindestsparguthaben | Mindestansparsumme

Eine wichtige Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages ist das Erreichen des Mindestsparguthabens. Früher waren dies entweder 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. Es gibt aber immer mehr Tarife, die entweder gar keine eindeutige Mindestansparsumme in ihren Bedingungen vermerkt oder diese bis auf 25 Prozent abgesenkt haben. Dieses Mindestsparguthaben kann in monatlichen Raten oder in größeren Summen, bis hin zu nur einem Betrag, eingezahlt werden.

Optionstarif | Wahltarif

Wahltarife wurden vor vielen Jahren geschaffen, um die feste Struktur des früheren Bausparens zu lockern. Sie werden so genannt, weil man innerhalb des Tarifes relativ flexibel den Vertrag verändern kann. Man bezeichnet sie oft auch als Optionstarife, weil dem Tarif verschiedene Optionen zugeordnet sind. So gibt es Tarife, bei denen sich der Bausparer bei der Zinsoption bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen höheren Sparzins entscheiden konnte, wenn er etwa später oder gar nicht mehr bauen will. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Spar- und Darlehenszins zu wählen. Solche Änderungen haben aber immer eine komplette Neuberechnung des Vertragsablaufs zur Folge. Im Prinzip wird bei diesen Tarifen stets ein Hebel verwendet, wobei ein Vorteil auf der einen Seite einen Nachteil auf der anderen Seite zur Folge hat. Solche Wahl- oder Optionstarife werden seit Längerem nicht mehr neu aufgelegt.

Regelsparrate | Regelsparbeitrag

Jeder Tarif ist mit einer Regelsparrate versehen, die die jeweils optimale Besparung darstellt. Allerdings bestehen die Bausparkassen selten darauf, dass die Ansparrate dieser Regelsparrate entspricht. Dies wird nur gemacht, wenn die Bausparkasse die Besparung steuern will. Der sogenannte Regelsparbeitrag wird in Promille der Bausparsumme ausgewiesen. Eine Regelsparrate von 4 Promille bei einem Bausparvertrag über 100.000 Euro entspricht einer monatlichen Sparrate von 400 Euro. Es ist ein großes Plus, dass Bausparen sehr individuelle Sparraten ermöglicht und eine Abweichung von der Regelsparrate nur geringe Veränderungen bei der Vertragszuteilung nach sich zieht.

Rendite von Bausparverträgen

Nach der Jahrtausendwende wurden Bausparverträge auch als Geldanlage verkauft – so konnten bei einigen Tarifen selbst ohne staatliche Zuschüsse 5 % Rendite und mehr erzielt werden. Im Lauf der anschließenden Niedrigzinsphase bereuten viele Bausparkassen diese Betonung des Renditeaspekts und änderten die Tarife. Im Jahr 2014 erreicht man immerhin noch Renditesätze von 2,5 bis 4 % – allerdings nur, wenn die staatlichen Förderungen voll berücksichtigt werden. Damit liegt diese Rendite im Lauf von 7 Jahren um einiges über vergleichbaren Banksparplänen, die eine jährliche Rendite (Stand: Mitte 2014) von 1 bis 1,8 Prozent erzielen.

Tilgungsrate | Tilgungsbeitrag | Rückzahlungsrate

Die Tilgungsrate, auch Tilgungsbeitrag oder Rückzahlungsrate genannt, setzt sich zusammen aus dem Anteil für die Zinsen und dem Anteil für die Tilgung. Die Tilgungsrate wird meistens in Promille der Bausparsumme festgelegt: 6 Promille bedeutet bei einem Bausparvertrag über 100.000 Euro eine Tilgungsrate von 600 Euro. Dabei ist es unwichtig, wie viel Guthaben eingezahlt wurde oder wie viel Darlehen ausbezahlt wird.

Einige wenige Bausparkassen beziehen die Tilgungsrate pro Monat auf das ausgezahlte Darlehen und geben die Tilgungsrate dann in Prozent vom Darlehen an – beim obigen Beispiel könnte dies monatlich etwa 1,2 Prozent des Darlehens entsprechen. Das wären 600 Euro bei 50.000 Euro Darlehen oder 720 Euro beim Darlehen von 60.000 Euro. Bei sehr vielen flexiblen Tarifen hängt die Höhe der Tilgungsrate (in Promille) von der erreichten Bewertungszahl ab. Auch bei Wahl- und Mehrzuteilungen verändert sich die Tilgungsrate, was wiederum das Tempo der Darlehensrückzahlung beeinflusst.

Bei den laut den Bausparbedingungen unterschiedlich vorgegebenen Tilgungsraten handelt es sich um Mindestraten, denn eine Erhöhung der Raten ist jederzeit kostenfrei möglich.

Schätzkosten | Wertgutachten

Anfallende Kosten (Schätzkosten)für Wertgutachten müssen von den Darlehensgebern (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) selbst getragen werden, weil die Geldgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Sicherheit für die Kreditvergabe zu prüfen. Wegen dieses gesetzlichen Auftrages können diese Kosten nicht an die Kunden weiter geleitet werden. Da es noch kein BGH-Urteil gibt, gibt es immer noch Geldgeber, die Gutachterkosten oder Schätzkosten dem Kunden in Rechnung stellen.

Schätzkosten sind nicht Bestandteil der Effektivzinsberechnung nach der Preisangabeverordnung.

Schnellspartarif | Schnelltarif

Streng genommen gibt es keine Schnellspartarife. Es gibt von ihrer Tarifstruktur jedoch einige Angebote, die sich besser für die schnelle Besparung eignen. Auch die Einzahlung des Mindestguthabens gleich zu Vertragsbeginn rechnet sich unterschiedlich, was in unserem Vergleichsrechner berücksichtigt ist. Nach dem Bauspargesetz „Zeit mal Geld“ muss ein Bausparer seinen Bausparvertrag sehr schnell tilgen, wenn er den anderen Bausparern sein Guthaben nur für kurze Zeit zur Verfügung stellt. Wenig Zeit bis zur Vertragszuteilung führt also zu wenig Zeit bei der Darlehensrückzahlung.

Sofortdarlehen | Vorausdarlehen

Bei einem Sofortdarlehen stellt die Bausparkasse oder eine Bank dem Bausparer ein Darlehen in Höhe seines Finanzierungsvorhabens bereit, ohne dass der Bausparer bereits ein Bausparkonto bespart hat. Gleichzeitig schließt er einen Bausparvertrag ab, dessen Bausparsumme so hoch ist wie die Darlehenssumme. Weil der Bausparer in diesem Fall noch keinen Anspruch auf seinen Bausparvertrag hat, nennt man dieses Sofortdarlehen auch Vorausdarlehen. Bis zur Zuteilung des Bausparvertrages sind marktübliche Zinsen für dieses Vorausdarlehen zu zahlen. Gleichzeitig bespart der Kunde den Bausparvertrag. Meist wird die Sparrate so gewählt, dass am Ende der Zinsbindung des Vorausdarlehens der Bausparvertrag zugeteilt wird und das Vorausdarlehen (Sofortdarlehen) ablösen kann.

Sonderzahlung | Sondertilgung

Bei der Sonderzahlung handelt es sich um Extraeinzahlungen in der Ansparphase, um die Vertragszuteilung zu beschleunigen. Als Sondertilgung wird die schnellere Tilgung des Darlehens durch außerplanmäßige Zahlungen bezeichnet. Es ist ein großes Plus der Bausparkassen, dass alle Bauspardarlehen ohne Einschränkung schneller getilgt werden können, als die Tarifvorgaben es vorschreiben.

Tarifwechsel

In den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) ist geregelt, innerhalb welcher Tarife gewechselt werden kann. Schließlich könnte es sich im Lauf der Jahre oder auch kurz vor Vertragszuteilung ergeben, dass ein anderer Tarif besser zum geplanten Vorhaben passen würde. In diesem Fall sollte man bei seiner Bausparkasse nachfragen, ob eine Tarifoptimierung möglich ist.

Übertragung eines Bausparvertrags

Ein Bausparvertrag kann nach Paragraf 14 der Allgemeinen Bausparbedingungen mit allen Rechten und Pflichten auf einen Angehörigen übertragen werden. Wer als Angehöriger gilt, regelt Paragraf 15 der Abgabenordnung (AO). Angehörige sind demnach: 1. der Verlobte, 2. der Ehegatte, 3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, 4. Geschwister, 5. Kinder der Geschwister, 6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, 7. Geschwister der Eltern, 8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). Die Bausparkassen stimmen einer Übertragung in der Regel zu, wenn die Person zu den oben genannten Angehörigen zählt. An den Rechten bzw. Aussichten auf Vertragszuteilung ändert sich durch eine Übertragung nichts.

Vermögenswirksame Leistungen

Je nach Tarifvertrag sind die meisten Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern monatlich bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt zu zahlen. Diese Zahlungen heißen vermögenswirksame Leistungen und können vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Wer zudem die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage nicht überschreitet, bekommt vom Staat zusätzlich rund 42 Euro pro Jahr.

Vertragserhöhung

Die Bausparsumme kann im Laufe der Jahre erhöht werden, was aber meist eine anteilige neue Abschlussgebühr und eine Wartezeit bis zur Vertragszuteilung zur Folge hat. Die Bewertungszahl wird dann analog der neuen Bausparsumme berechnet. Dadurch soll vermieden werden, dass Sparer geringe Bausparsummen kräftig erhöhen, kurz bevor sie das Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Die Bausparkasse kann eine Erhöhung der Bausparsumme ablehnen, wenn der Tarif nicht mehr aktiv angeboten wird.

Vertragsreduzierung | Vertragsteilung

Wenn sich das Sparziel verändert oder das Besparen des Bausparvertrages zu lange dauert, kann ein Bausparvertrag (Bausparsumme) auch reduziert werden. Eine zuviel gezahlte Abschlussgebühr wird nicht zurückerstattet. In vielen Fällen könnte eine Teilung eines Bausparvertrages die bessere Variante darstellen. Manche Bausparkassen belassen das gesamte Guthaben dann in einem Vertragsteil, was sich positiv auf die Vertragszuteilung auswirkt; andere Kassen teilen auch das angesparte Guthaben anteilig auf, was meist eher negativ für den Bausparkunden ist.

Wahlzuteilung

Bei einigen neueren Bauspartarifen kann der Bausparer schon weit vor der eigentlichen Mindestansparung die Zuteilung beantragen. Diese Wahlzuteilung kann, je nach Tarif, schon bei 25 Prozent Guthaben erfolgen. Je geringer das Guthaben und je niedriger die erreichte Bewertungszahl ist, desto schneller ist der Bausparvertrag zu tilgen, was eine entsprechend höhere Tilgungsrate nach sich zieht. Dies kann manche geplante schnelle Vertragszuteilung zum Scheitern bringen und den Bausparer zwingen, weiter zu sparen, bis er eine für ihn tragbare Tilgungsrate erreicht.

Wartezeit

Jeder Bausparer muss eine mehr oder weniger lange Wartezeit zwischen dem Vertragsabschluss und der Auszahlung des Bauspardarlehens einplanen. Die Wartezeit wird primär geregelt über die Formel, nach der die Bewertungszahl ermittelt wird, sowie über die Besparung des notwendigen Mindestguthabens. Mit unterschiedlichen Formeln für die Berechnung der Bewertungszahl soll vermieden werden, dass Wohlhabende durch hohe Bauspareinzahlungen eine schnellere Vertragszuteilung bekommen: Indem bestimmte Bewertungszahlen erreicht werden müssen, ist sichergestellt, dass eine angemessene Wartezeit nicht unterschritten wird. Einige Bausparkassen haben zudem eine feste Wartezeit eingebaut, die aber meist nur bei Vertragsveränderungen in Kraft tritt.

Wohnungsbauprämie

Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie schon mehrfach geändert – die letzte Änderung für Neuverträge gilt seit dem 1. Januar 2009. Der Staat zahlt demnach jährlich 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie auf einen Höchstbetrag von 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete), die auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden – pro Jahr sind dies 45,09 bzw. 90.11 Euro an Zuschuss. Anspruch besteht aber nur, wenn das zu versteuernde Einkommen von 25.600 Euro (51.200 Euro für Verheiratete) nicht überschritten wird. Zudem gibt es die Wohnungsbauprämie nur, wenn das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird – mit einer Ausnahme (seit 2009): Hat der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, darf er nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist das Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie für beliebige Zwecke einsetzen. Diese freie Verwendung darf nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Wohnungsbauprämie kann man bereits ab einem Alter von 16 Jahren erhalten.

Zwischenfinanzierung | Vorfinanzierung

Möchte der Bausparer den Bausparvertrag in seine Finanzierung einbauen, bevor die Vertragszuteilung erfolgt ist, kann er seinen Bausparvertrag zwischenfinanzieren, sofern er das vorgegebene Mindestguthaben bereits erreicht hat.
Ist das Mindestguthaben noch nicht komplett angespart, spricht man von Vorfinanzierung oder von Vorausdarlehen. Diese Kreditalternativen werden von Banken oder der Bausparkasse selbst angeboten und so hoch abgeschlossen, dass sie in absehbarer Zeit mit der kompletten Bausparsumme zurückgezahlt werden. Man zahlt dabei Kreditzinsen auch für das bereits vorhandene Bausparguthaben, weil der komplette Bausparvertrag vor- bzw. zwischenfinanziert wird.
Da die Zwischenfinanzierung in der Regel nur eine überschaubare Zeit bis zur Vertragsauszahlung in Anspruch nimmt, kann sie günstiger sein als eine Verschiebung des Bauvorhabens. Zwischenfinanzierungen werden daher von allen Bausparkassen relativ problemlos angeboten und abgewickelt.

Etwas kostspieliger wird eine Vorfinanzierung, weil der Zeitraum länger ist und zusätzlich die Weiterbesparung des Bausparvertrags erfordert. Daher ist vor dem Abschluss eines Vorausdarlehens eine genaue Berechnung sinnvoll, ob eine Vertragskündigung nicht die bessere Variante wäre.

Wohnwirtschaftliche Verwendung

Bauspardarlehen dürfen nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Unter wohnwirtschaftlicher Verwendung im Sinne des Gesetzes versteht man zum Beispiel: Bau, Kauf oder Modernisierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung; Erwerb von Bauland zur Errichtung eines Wohngebäudes; Ablösung von Darlehen, die vorher zur Immobilienfinanzierung eingesetzt waren. Selbst die Renovierung einer Mietwohnung kann nach Rücksprache mit dem Eigentümer mit einem Bausparvertrag bezahlt werden (Badrenovierung, Einbaumöbel etc.).

Zielbewertungszahl

Das Bausparguthaben wird monatlich, bei einigen Tarifen auch quartalsweise, mit einer speziellen Formel ins Verhältnis zur Bausparsumme gesetzt. Das Ergebnis ist die sogenannte Bewertungszahl. Jede Bausparkasse legt eine eigene Bewertungszahl fest, die erreicht werden muss, damit der Kunde über das Bauspardarlehen verfügen kann – die Zielbewertungszahl. Ist abzusehen, dass in einiger Zeit zu wenig Geld im Bauspartopf sein wird, um alle in Betracht kommenden Verträge auszuzahlen, erhöht die Bausparkasse diese Zielbewertungszahl. Dadurch dauert es einige Monate länger, bis Darlehen ausbezahlt werden, was den Bauspartopf wieder etwas füllt.

Zuteilung

Bei den Bausparkassen zahlen Millionen von Bausparern regelmäßig ihre Sparraten ein, um das notwendige Guthaben zu erreichen, damit sie anschließend das gewünschte zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten.

Erst wenn die Mindestsumme an Eigenkapital angespart und die von der Bausparkasse vorgegebenen Zielbewertungszahl erreicht wurde, erhält man von der Bausparkasse ein Schreiben, dass über das Bauspardarlehen verfügt werden kann.
Der Bausparvertrag wurde zugeteilt. Er kam in die Zuteilung.

Ob man das Darlehen sofort oder erst später in Anspruch nimmt, kann der Bausparer frei entscheiden.

Count Count

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